Zum Inhalt springen
Detatilansicht weißes Paragrafenzeichen auf grüner Taste einer schwarzen Tastatur
© icket | stock.adobe.com

Landesabfallrecht

Linksammlung abfallrechtlicher Bestimmungen der Bundesländer

Lesedauer: 1 Minute

Das Bundesabfallwirtschaftsgesetz (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF) ist mit 2. November 2002 in Kraft getreten.

Landesregelungen gelten nur insofern der Bundesgesetzgeber seine verfassungsrechtliche Bedarfsgesetzgebungskompetenz (Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG) nicht in Anspruch genommen hat. Die Bundesländer haben ihre Landesabfallwirtschaftsgesetze an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Im Folgenden finden Sie die abfallrechtlichen Regelungen der Bundesländer in der jeweils gültigen Fassung. Aktuelle Änderungen in den Landesregelungen, die noch nicht eingearbeitet wurden, können unter folgendem RIS abgefragt werden.

Abfallrechtliche Bestimmungen (jeweils in der gültigen Fassung)

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Zuständigkeiten bzw. Informationen von den Landesregierungen 

Stand: 29.08.2025

Weitere interessante Artikel
  • Person mit geschlossenen dunklen Haaren und kariertem Hemd sowie roter Warnweste entsorgt Müll in einer blauen Tonne in einer Lagerhalle
    Berufsrecht: Sammeln und Behandeln von Abfällen
    Weiterlesen
  • Verschiedene Abfallcontainer für Restmüll, Plastik und Kartongen vor schwarzer paneelierter Hausfassade
    Betriebliche Abfälle – Der Pflichtabfuhrbereich in den Bundesländern
    Weiterlesen