Zum Inhalt springen
Nahaufnahme von verschiedenen Batterien
© monticellllo | stock.adobe.com

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 zur neuen EU-Batterienverordnung

Datenformat sowie konkrete Regeln rund um die Aufbereitung und Übermittlung der Daten an die EK

Lesedauer: 1 Minute

22.12.2025

Mit der neuen EU-Batterienverordnung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, gewisse Daten zu veröffentlichen und an die EU-Kommission zu melden. Das sind beispielsweise Daten über die Menge der auf dem Markt bereitgestellten Batterien, Sammelquoten oder Recyclingeffizienzen. Im Zuge dessen müssen sich die Mitgliedstaaten eines festgelegten Datenformats bedienen.  

Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 werden dieses Datenformat sowie konkrete Regeln rund um die Aufbereitung und Übermittlung der Daten festgelegt. 

Die Durchführungsverordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Das ist der 11.12.2025.  

Die Vorschriften sind an die Mitgliedstaaten adressiert.  

Weiterführende Informationen:

Weitere interessante Artikel
  • Detailansicht kleiner zylinderförmiger grüner Plastikteilchen durcheinander liegend
    Begutachtung: Entwurf einer EU-Verordnung zu Kunststoffpellets
    Weiterlesen
  • Euromünzen im Glas mit einer Pflanze und Euroscheinen im Hintergrund
    Änderung des Umweltförderungsgesetzes − Bereich Kreislaufwirtschaft
    Weiterlesen
  • Rendering einer grünen Mülltonne auf einem grünen Boden. Um und in der Tonne sind viele weiße Plastikflaschen, auf die ein Etikett mit drei weißen Pfeilen gedruckt ist, die einen Kreis bilden und für Kreislaufwirtschaft stehen
    Leitlinie zur Anwendung Verpackungsverordnung für das Vereinigte Königreich und Nordirland
    Weiterlesen