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Um einen Tisch sitzen drei Personen. Am Tisch steht eine Person, die einen Zettel mit einer Grafik hält. Die anderen Personen blicken zu der stehenden Person. Auf dem Tisch sind Laptops, Stifte, Notizbücher sowie verschiedene Zettel und Unterlagen
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Australiens furiose Fusionskontrolle gilt ab dem 1.1.2026

Alter Hut oder neue Kostenfalle für österreichische Unternehmen?

Lesedauer: 2 Minuten

Australien
09.12.2025

Der Euro steht aktuell so hoch wie selten gegenüber dem Australischen Dollar – und genau das nutzen internationale Investoren: Private-Equity-Fonds versuchen derzeit, möglichst viele Deals noch rasch vor Jahresende unter Dach und Fach zu bringen. Der Grund ist, dass Australien ab 1. Jänner 2026 sein über Jahrzehnte bestehendes, freiwilliges und größtenteils informelles Fusionskontrollverfahren aufgibt und ein zwingendes und suspensives Merger-Regime einführt.

Für österreichische Unternehmer sollte das ein alter Hut sein, da ein ähnliches System in Österreich spätestens seit 2005 existiert, vgl. das Durchführungsverbot § 17 österreichisches KartG 2005.

Dennoch heißt es aufgepasst, da die neuen Regeln in Australien die lokale Geschäftsführung wochenlang schachmatt setzen und auch richtig teuer werden können,

  • z.B. bei einem rein österreichischen Deal (250 Mio. plus), bei dem das Target eine Branch oder Tochtergesellschaft in Australien unterhält oder
  • z.B. wenn ein Target einen Jahresumsatz in Australien von 50 Mio. AUD erreicht.

Verstöße werden mit enormen Sanktionen geahndet.

Wann muss gemeldet werden?

Notifizierungspflichtig sind Transaktionen, die (1) eine „acquisition“ von Anteilen oder Vermögenswerten darstellen, die (2) „connected with Australia“ sind (z. B. Target betreibt Geschäft in/ nach Australien) und (3) eine Kontrolle iSd § 50AA Corporations Act ausgeübt wird und (4) mindestens eine der neuen monetären Schwellen überschritten wird.

Zwei typische Kategorien spielen für europäische Investoren eine Rolle:

  1. „Größere Unternehmensgruppen“
    • Kombinierter Australien-Umsatz ≥ 200 Mio. AUD (114 Mio. Euro) und Target-Revenue ≥ 50 Mio. AUD (28 Mio. Euro) oder
    • globaler Transaktionswert ≥ 250 Mio. AUD (142 Mio. Euro) oder
    • „creeping acquisitions“ der letzten 3 Jahre ≥ 50 Mio. AUD (28 Mio. Euro)
  2. „Sehr große Erwerber“
    • Erwerbergruppe ≥ 500 Mio. AUD (284 Mio. Euro) Australien-Umsatz, und
      • Target-Umsatz ≥ 10 Mio. AUD (5,7 Mio. Euro) oder
      • Creeping acquisitions ≥ 10 Mio. AUD (5,7 Mio. Euro)

Die Schwellen werden mindestens alle drei Jahre überprüft und können sich vor dem Startdatum noch verändern.

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Die ACCC bietet ein Pre-notification engagement an – schon vor allem wegen der Kosten unten ist dieses dringend zu empfehlen.
  • Abhängig von Komplexität und Marktfragen wird eine Short Form oder eine Long Form eingereicht.
  • Phase-1-Review: 15–30 Geschäftstage und Gebühren von 56.800 AUD (32 000 Euro). Kleine Unternehmen, die weniger als 10 Mio. AUD (5,7 Mio. Euro) Umsatz verzeichnen, können eine Ausnahme beantragen.
  • Phase-2-Review: bis zu 90 Tage + mögliche Verlängerungen und Kosten von mindestens 475.000 AUD (270.000 Euro) an Gebühren.
  • Wird die Transaktion untersagt, steht entweder ein public-benefit authorisation-Verfahren oder ein Merits Review beim Australian Competition Tribunal offen.
  • Freigaben gelten 12 Monate, danach ist neu zu melden.

Was ist ausgenommen?

Großzügige Ausnahmen bestehen u. a. für interne Umstrukturierungen; alltägliche Geschäftsvorgänge (mit Ausnahmen für Landrechte und Patente); bestimmte Finanztransaktionen oder Erwerbe durch Insolvenzverwalter oder per Gerichtsbeschluss.

Risiken und Nebenwirkungen?

Fragen Sie diesmal ausnahmsweise nicht Ihren Arzt und Apotheker sondern Ihre Rechtsanwältin und Ihren Rechtsanwalt.

Dieser Beitrag wurde uns von unserer Vertrauensrechtsberatung Anne Utecht (Hall & Wilcox, Melbourne) und Wolfgang Babeck (Hall & Wilcox, Sydney) zur Verfügung gestellt.

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