Entgelttransparenz-Richtlinie: Widerstand in den Nordischen Ländern
Die Frist ist ohne Umsetzung verstrichen
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Die EU‑Entgelttransparenz‑Richtlinie soll für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern sorgen, wurde aber in vielen Ländern noch nicht umgesetzt. Nach Ablauf der Frist im Juni gibt es auch in den Nordischen Ländern Widerstand und Verzögerungen.
Mit der Entgelttransparenz-Richtlinie (RL (EU) 2023/970) will der Unionsgesetzgeber den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit" durchsetzen und das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle abbauen. Sie ruht auf vier Säulen: vorvertragliche Transparenz mit Angabe des Einstiegsentgelts bzw. der Entgeltspanne und dem Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt, individuelle Auskunftsrechte, Berichtspflichten ab hundert Beschäftigten sowie Durchsetzungsinstrumente wie die Beweislastumkehr und die gemeinsame Entgeltbewertung bei einem nicht objektiv begründbaren Gefälle ab 5 %.
Widerstand und Neuverhandlung in Schweden
Die Nordischen Länder, welche als Vorreiter der Lohntransparenz und Gleichbehandlung gelten, haben die Frist verstreichen lassen, ohne die Richtlinie umzusetzen. Am deutlichsten Schweden: Die Regierung hat am 26. März 2026 angekündigt, dem Reichstag keinen Entwurf vorzulegen und stattdessen auf EU-Ebene einen Aufschub sowie eine Neuverhandlung der Richtlinie anzustreben. Begründet wird dies mit einem zu hohen administrativen Aufwand und der Sorge, die Vorgaben könnten den Gleichstellungszielen sogar zuwiderlaufen. Bereits 2023 hatte Schweden gegen die Richtlinie gestimmt. Zuvor hatte schon der europäische Dachverband der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände BusinessEurope, dem auch der Dachverband der schwedischen Wirtschaft (Svenskt Näringsliv) angehört, eine zweijährige Aussetzung verlangt.
Auch in den übrigen Ländern verzögert sich die Umsetzung
Dänemark, das bereits ab 35 Beschäftigten berichtet, verschiebt das Inkrafttreten auf 2027 und will Betriebe mit 50–99 Beschäftigten über ein statistikbasiertes Modell erfassen. Damit soll der administrative Aufwand insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen begrenzt und zugleich eine ausreichende Datengrundlage sichergestellt werden.
Finnland strebt eine bloße Mindestumsetzung an. Die endgültige Regierungsvorlage wird erst Ende Juni 2026 erwartet, das Inkrafttreten frühestens Ende 2026, wobei die Behörden das Entgeltgefälle ab hundert Beschäftigten aus vorhandenen Lohndaten errechnen sollen. Kritiker bemängeln jedoch, dass dadurch individuelle Auskunftsansprüche geschwächt und Transparenzziele nur eingeschränkt erreicht werden könnten.
Norwegen baut auf einer bestehenden Berichtspflicht ab 50 Beschäftigten auf, ist jedoch als EWR-Staat nicht an die Umsetzung bzw. die Richtlinie gebunden, solange die Richtlinie nicht in das EWR-Abkommen übernommen wird. Eine Übernahme gilt zwar langfristig als wahrscheinlich, dürfte jedoch politischen Abstimmungsprozessen unterliegen und daher zeitlich verzögert erfolgen.
Autor: Alexander Pleyer, Volontär