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Nahaufnahme eines Ordners zum Aufhängen, worauf ein Plastikschieber befestigt ist. Darin befindet sich ein Stück Papier, bedruckt mit dem Wort Mindestlohn
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Frankreich: Erhöhung des Mindestlohns Juni 2026

Anpassung des SMICs 

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Frankreich
Stand: 05.06.2026

Der Betrag des Mindestlohns SMIC (= Salaire minimum interprofessionnel de croissance) wird üblicherweise am 1. Jänner jedes Jahres anhand von Indikatoren, die mit der Inflation und der Kaufkraft zusammenhängen, angepasst.

In Zeiten hoher Inflation gibt es einen Mechanismus, der eine Anpassung des Mindestlohns (SMIC) im Laufe des Jahres ermöglicht, wenn der Verbraucherpreisindex um mindestens 2 % steigt. Diese Schwelle wurde am 13. Mai 2026 überschritten, was zu einer Anpassung des Mindestlohns (SMIC) zum 1. Juni 2026 führte.

Für eine Vollzeitkraft auf Basis einer 35 Stundenwoche beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Juni 2026 

  • Brutto: Monatslohn 1.867,02 Euro; Stundenlohn 12,31 Euro
  • Netto: Monatslohn 1.477,93 Euro

In den jeweiligen Branchen-Kollektivverträgen gibt es teilweise höhere Mindestlöhne, die dann nach fachlicher Qualifikation noch höher liegen können.

Der Mindestlohn SMIC gilt in ganz Frankreich, auch in den Übersee-Departements. Eine Ausnahme gibt es nur im Übersee-Departement Mayotte, wo der Mindestlohn nur 1 415,05 brutto / Monat bzw. 9,33 Euro brutto die Stunde beträgt.

Weitere Fragen? Dann melden Sie sich jederzeit gerne bei uns!

Mag. Christian Miller
AußenwirtschaftsCenter Paris
T +33 1 53 23 05 07
paris@wko.at 

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