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Ende der IEEPA Zölle und Rückerstattung

Rechtslage nach dem Supreme Court Urteil, neues Übergangszollregime und nächste Schritte für Unternehmen

Lesedauer: 4 Minuten

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09.04.2026

Supreme-Court-Urteil vom 20. Februar 2026 zu den IEEPA-Zöllen

Der US Supreme Court hat am 20. Februar 2026 in einer 6-zu-3-Entscheidung entschieden, dass die von Präsident Donald Trump auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführten Zölle rechtswidrig waren. Das Gericht stellte klar, dass die im Gesetz vorgesehene Befugnis des Präsidenten, die Importe zu „regulieren“, keine eigenständige Kompetenz zur Einführung von Zöllen umfasst. Die Kompetenz zur Einhebung von Zöllen ist nach der Verfassung dem Kongress vorbehalten.

Beendigung der IEEPA-Zölle und Übergang zu einem neuen Zollregime

Das Urteil betrifft ausschließlich Zölle, die allein auf IEEPA gestützt waren. Dazu zählen insbesondere die seit April 2025 („Liberation Day“) eingeführten globalen „reciprocal tariffs“ gegenüber nahezu allen US-Handelspartnern. Ebenso betroffen sind die auf eine angebliche Bedrohung durch unzureichende Grenzsicherung, Fentanyl-Schmuggel und organisierte Kriminalität gestützten Zölle gegenüber Kanada, Mexiko und China. Diese IEEPA-Zölle wurden durch Executive Order vom 20. Februar 2026 formell aufgehoben. Die US Customs and Border Protection (CBP) stellte die Erhebung dieser Zölle für Waren, die ab dem 24. Februar 2026, 00:00 (EST) zum freien Verkehr angemeldet oder aus dem Zolllager entnommen wurden, vollständig ein.

Fortdauernde Aussetzung der De-Minimis-Regelung

Unabhängig vom Wegfall der IEEPA-Zölle bleibt die Aussetzung der De-Minimis-Regelung (Section 321) weiterhin in Kraft. Damit unterliegen auch Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 800 USD, die ursprünglich zollfrei abgefertigt werden konnten, weiterhin den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften. Die Suspendierung der De-Minimis-Regelung wurde nach dem Supreme-Court ausdrücklich mittels Executive Order vom 20. Februar 2026 verlängert.

Neues Globales Zollregime seit 24. Februar 2026 (Section 122)

Zur Vermeidung eines sofortigen Zoll-Vakuums hat die US-Regierung angekündigt, die bisherigen IEEPA-Zölle rasch durch Maßnahmen auf Grundlage anderer gesetzlicher Ermächtigungen zu ersetzen. Seit dem 24. Februar 2026 gilt daher ein globaler Importzuschlag von 10% (ad valorem), gestützt auf Section 122 des Trade Act von 1974. Dieser Zuschlag gilt zusätzlich zum regulären MFN-Zollsatz, ist zeitlich auf 150 Tage begrenzt (derzeit bis 24. Juli 2026) und kann gesetzlich auf bis zu 15% erhöht werden. Eine Erhöhung wurde angekündigt, ist aber derzeit noch nicht rechtswirksam. Dieses Section-122-Zollregime stellt eine vorübergehende, global anwendbare Übergangslösung dar, um auf grundlegende Zahlungsbilanzprobleme der Vereinigten Staaten zu reagieren. 

Angekündigte weitere handelspolitische Maßnahmen

Parallel dazu hat die US‑Regierung angekündigt, bestehende pauschale Zollstrukturen durch gezieltere handelsrechtliche Instrumente zu ersetzen. Konkret wurden:

  • neue Handelsuntersuchungen gemäß Section301 des Trade Act von 1974 wegen angeblich „unfairer Handelspraktiken“ eingeleitet bzw. angekündigt, u. a. gegen die EU, China und weitere Handelspartner,
  • Untersuchungen für zentrale Industriesektoren wie Automobilbau, Maschinenbau, Chemie und technologieintensive Industrien,
  • sowie Prüfungen gegenüber Ländern, die keine oder unzureichende Regelungen gegen Zwangsarbeit bei Import‑ und Lieferkettenprodukten implementiert haben.

Es ist daher davon auszugehen, dass das derzeit geltende Section‑122‑Übergangszollregime (10% advalorem + MFN) spätestens zum Ende der 150‑Tage‑Frist durch länderspezifische oder sektorale Zollmaßnahmen ersetzt oder ergänzt wird.

Übersicht: Welche Zölle gelten aktuell?

Das Urteil des Supreme Court sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen betreffen ausschließlich Zölle, die allein auf IEEPA gestützt waren.

Unberührt und weiterhin in Kraft bleiben insbesondere:

  • Section 122-Zölle (Zahlungsbilanzmaßnahmen; derzeit 10%),
  • Section 201-Zölle („Gefahr für die inländische Industrie“),
  • Section 232-Zölle und sektorale Maßnahmen („Gefährdung der nationalen Sicherheit“),
  • Section 301-Zölle wegen unlauterer Handelspraktiken,
  • sowie die regulären MFN-Zölle

Eine Übersicht über die aktuell geltenden Zollbestimmungen finden Sie auf Übersicht US-Zölle.

Rückerstattung und nächste Schritte für österreichische Exporteure

Die Frage der Rückerstattung unrechtmäßig erhobener IEEPA‑Zölle wird derzeit aufsichtshalber vom US Court of International Trade (CIT) begleitet. Das Gericht hat die CBP angewiesen, ein geordnetes administratives Rückerstattungsverfahren einzurichten.

Die CBP entwickelt hierzu ein elektronisches Massen‑Rückerstattungssystem innerhalb des ACE‑Portals (CAPE‑System). Rückerstattungen erfolgen nicht automatisch. Vielmehr müssen:

  • der Importer of Record oder
  • ein bevollmächtigter Zollbroker

aktiv Anträge stellen und die relevanten Importdaten elektronisch übermitteln.

Betroffene österreichische Unternehmen sollten daher unverzüglich:

  • alle Einfuhrunterlagen,
  • Zahlungs‑ und Buchhaltungsnachweise,
  • Rechnungen sowie
  • die relevante Korrespondenz mit der CBP

zusammenstellen und prüfen. Eine enge Abstimmung mit dem Importeur bzw. dem US‑Zollagenten ist dringend zu empfehlen, um erforderliche Post Summary Corrections (PSC), gegebenenfalls Proteste oder Anträge im neuen Rückerstattungssystem fristgerecht vorbereiten zu können.

Zudem müssen Importeure über ein aktives ACE‑Konto verfügen und das Automated Clearing House (ACH) zur elektronischen Auszahlung von Rückerstattungen eingerichtet haben. Es ist schließlich ratsam, weitere präsidentielle Erlässe, CBP‑Hinweise und behördliche Leitlinien aufmerksam zu verfolgen, da sie den konkreten Ablauf und Zeitplan der Rückerstattungen maßgeblich bestimmen werden.

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