Kolumbien vereinfacht Registrierung ausländischer Investitionen
Mit dem DECRETO No. 1044 DEL 5 DE AGOSTO DE 2026 hat die kolumbianische Regierung die Vorschriften zur Registrierung ausländischer Investitionen beim Banco de la República vereinfacht. Die bisher geltende Frist von sechs Monaten für die Meldung bestimmter Änderungen und Löschungen von Auslandsinvestitionen wurde aufgehoben.
Betroffen sind insbesondere Änderungen der Eigentumsverhältnisse, des Verwendungszwecks einer Investition, des investitionsempfangenden Unternehmens sowie die Stornierung beziehungsweise Beendigung internationaler Investitionen. Diese Vorgänge können künftig ohne zeitliche Begrenzung registriert werden, sofern die Investition tatsächlich durchgeführt wurde und die geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die kolumbianische Regierung begründet die Maßnahme mit dem hohen Anteil verspäteter Registrierungen an den von den Behörden verfolgten Devisenverstößen. Nach Angaben der Behörden entfielen rund 90 Prozent der entsprechenden Verfahren auf die Nichteinhaltung der bisherigen Registrierungsfrist.
Für ausländische Investoren bedeutet die Neuerung eine spürbare Verringerung des administrativen Aufwands und des Sanktionsrisikos. Insbesondere Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder Umstrukturierungsprojekten in Kolumbien profitieren von der größeren Flexibilität bei der Registrierung von Änderungen ihrer Investitionen.
Unverändert bleiben jedoch die steuerlichen Melde- und Dokumentationspflichten gegenüber der Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales (DIAN). Die Steuerbehörde kann weiterhin Nachweise über die ordnungsgemäße Registrierung der betreffenden Investitionstransaktionen verlangen.