Kuba: Verschärfte US-Sanktionen und Sekundärrisiken erfordern Compliance-Check
Neue US-Exekutivverordnung und Exportkontrollvorgaben erschweren selbst Lieferungen in den medizinischen Sektor
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Die Rahmenbedingungen für den Warenverkehr mit Kuba haben sich durch eine neue US-Exekutivverordnung abermals verschärft. Für österreichische Unternehmen ergibt sich dadurch ein nochmals erhöhter Prüfbedarf von Kuba-Exportgeschäften.
Anders als bei anderen US-Sanktionsprogrammen existieren für Kuba derzeit keine pauschalen Ausnahmeregelungen für humanitäre oder medizinische Güter durch das Office of Foreign Assets Control (OFAC). Das Bureau of Industry & Security (BIS) schreibt für Exportvorhaben auch in diesem Sektor einen obligatorischen Genehmigungsprozess vor. Medizinprodukte sind unter Einhaltung spezifischer Voraussetzungen zwar exportierbar, jedoch ist jede Lieferung im Vorfeld einer strengen Prüfung und Genehmigung zu unterziehen.
Besondere Vorsicht gilt bei Transaktionen, die den kubanischen Staat oder staatliche Unternehmen als Vertragspartner betreffen. Mit der neuen Exekutivverordnung greifen Sekundärsanktionen, die auch auf europäische Firmen ausstrahlen können. Da die praktische Anwendung und die Auswirkungen dieser neuen Rechtslage auf EU-Unternehmen noch jung sind, ist eine vorsichtige Risikoeinschätzung essenziell. Dennoch verdeutlichen aktuelle Entwicklungen, dass die US-Behörden die Einhaltung dieser Sanktionen konsequent verfolgen. Kuba-Exporte können folglich schwerwiegende Auswirkungen auf US-Geschäfte haben.