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US-Supreme Court urteilt gegen IEEPA Zölle

Oberster Gerichtshof kippt die aktuellen Bestimmungen hinsichtlich IEEPA Zölle

Lesedauer: 5 Minuten

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24.02.2026

Der Supreme Court hat am 20. Februar 2026 in einer 6-3-Entscheidung die von Präsident Donald Trump auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängten Zölle für rechtswidrig eingesetzt erklärt. Das Gericht stellte fest, dass die im Gesetz vorgesehene Befugnis des Präsidenten, die „Importe zu regulieren“, keine eigenständige Kompetenz zur Einführung von Zöllen umfasst.

Die Entscheidung betrifft die sogenannten „reziproken“ Zölle gegenüber fast allen US-Handelspartnern, die sich seit April 2025 („Liberation Day“) auf IEEPA stützen, ebenso wie Zölle auf spezifische Bedrohungen wie „unzureichende Grenzsicherung“ und „Fentanyl-Schmuggel“ gegenüber Mexiko und Kanada (25%) sowie gegenüber China (20-50%). Die Beendigung der betroffenen IEEPA-Zölle wurden mittels Proklamation vom 20. Februar 2026 durch das Büro des US-Präsidenten verlautbart und die betroffenen IEEPA-Zölle sind seit 24. Februar 00:00h Ortszeit (EST) somit unwirksam.

Auch die Aussetzung der De-Minimis Regel wurde mittels neuer Durchführungsverordnung verlängert. Sie betrifft Waren geringen Wertes bis 800 USD, die bis 29. August 2025 zollfrei waren.

Die US-Administration hat angekündigt, die bisherigen Zollstrukturen rasch auf Basis anderer gesetzlicher Ermächtigungen neu zu etablieren. Mit 24. Februar gilt für Importe, somit auch für Exporte aus Österreich, ein globaler 10%-iger ad valorem-Zoll , vorläufig für die Dauer von 150 Tagen (i.e. bis 24. Juli 2026). Eine Anhebung auf 15% wurde angekündigt, ist aktuell aber noch nicht rechtswirksam.

Der Supreme Court Urteilsspruch sowie die sich aus dieser Konsequenz abgeleitete Verordnung betreffen ausschließlich Zölle, die allein auf dem Notstandsgesetz IEEPA gestützt waren.

Handelspolitische Instrumente wie

  • Section 122 (Grundlage „Zahlungsbilanzprobleme“), die als Basis für die neuen, globalen Zölle gelten.
  • Section 201 („Gefahr für die nationale Industrie“),
  • Section 232 bzw. sektorale Zölle („Gefährdung der Nationale Sicherheit“ -> 50% Zölle auf Stahl- und Aluminiumderivate bspw.),
  • Section 301 Zölle („unfaire Handelspraktiken“) und
  • reguläre MFN-Zölle

bleiben vom Supreme Court Urteil unberührt und somit weiterhin bestehen.

Eine Übersicht über die aktuell geltenden Zollbestimmungen finden Sie auf Übersicht US-Zölle.

Was heißt das für österreichische Exporteure?

Das AußenwirtschaftsCenter Washington organisiert anlassbezogen am 3. März 2026 ein Webinar zum Thema "US-Handelspolitik 2026: Supreme Court Urteil und Auswirkungen auf die US-Zollpolitik - WKO"

Infos und Anmeldung



Häufig gestellte Fragen

Das Urteil enthält keine Informationen darüber:

  • wie Importeure bereits gezahlte Zölle zurückfordern oder anfechten können;
  • wie die Entscheidung auf aktuelle Importe umgesetzt wird (Umsetzungsanweisungen der US-Zollbehörde stehen noch aus);
  • inwieweit bestehende Handelsabkommen betroffen sind;
  • welche anderen Rechtsgrundlagen der US-Präsident nutzen könnte, um Zölle erneut einzuführen.

Der Urteilsspruch des Supreme Court of the United States sowie die daraus abgeleitete Verordnung betreffen ausschließlich Zölle, die allein auf dem IEEPA-Notstandsgesetz gestützt waren.

Nicht betroffen und weiterhin gültig sind:

  • Section 201-Maßnahmen („Gefahr für die nationale Industrie“)
  • Section 232-Zölle (nationale Sicherheit, z. B. auf Stahl- und Aluminiumderivate)
  • Section 301-Zölle (Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken)
  • Reguläre MFN-Zölle

Neu und somit zusätzlich gültig sind Maßnahmen auf Basis

  • Section 122, die dem US-Präsidenten temporäre Zölle bis maximal 15% für bis zu 150 Tage erlauben, um Handelsdefizite oder Zahlungsbilanzkrisen zu bekämpfen. 

Die neue Proklamation vom 20. Februar 2026 gilt für alle globalen Importe – somit auch für Importe aus der Europäische Union.

Die Europäische Kommission fordert in einem Statement volle Klarheit darüber, welche Schritte die Vereinigten Staaten nach dem jüngsten Urteil des Supreme Court of the United States zum IEEPA ergreifen werden.

Zugleich betont sie, dass bestehende Handelsabkommen – etwa mit der EU – eingehalten werden müssen und es zu keinen neuen Belastungen für Exporteure kommen darf („a deal is a deal“).

Ab 24. Februar 2026 gilt die neue Proklamation mit einem temporären Importzuschlag von 10 % auf US-Importe (zuzüglich regulärer MFN-Zölle). Eine angekündigte Erhöhung auf 15 % könnte bald durch eine weitere Amtshandlung umgesetzt werden, ist aber aktuell noch nicht rechtswirksam.

Die aktuellen Zollbestimmungen werden veröffentlicht im Federal Register und auf der Seite des U.S. Customs and Border Protection Cargo Systems Messaging Service.

Ja, Waren aus dem Anhang I und Anhang II sind von den neuen Section 122-Zöllen ausgenommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kritische Mineralien und Metalle (einschließlich Barren und Währung)
  • Energie und Energieerzeugnisse
  • Naturressourcen und Düngemittel, die in den USA nicht ausreichend produziert werden
  • Landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Tomaten, Orangen
  • Pharmazeutika und pharmazeutische Inhaltsstoffe
  • Bestimmte Elektronikprodukte
  • Fahrzeuge (PKW, leichte/mittelschwere/schwere Nutzfahrzeuge, Busse) und Fahrzeugteile
  • Luft- und Raumfahrtprodukte
  • Informationsmaterialien, Spenden und mitgeführtes Gepäck
  • Waren, die zusätzlichen Einfuhrbeschränkungen unter Section 232 unterliegen
  • Artikel aus Kanada oder Mexiko unter den Bedingungen des USMCA
  • Textil- und Bekleidungsartikel aus Mittelamerika unter dem Dominican Republic-Central America Free Trade Agreement

  • Das Supreme Court Urteil gibt keine Auskunft darüber, ob oder wie bereits gezahlte IEEPA-Zölle rückerstattet werden
  • Zuständig wäre voraussichtlich der U.S. Court of International Trade (CIT); dort laufen bereits über 1.000 Verfahren
  • Politisch besteht derzeit kein Wille für Rückzahlungen; Rückerstattungen dürften langwierig und kompliziert sein

Verantwortlich für die Zollabgabe ist der „importer of record“. Exporteure sollten gemeinsam mit ihrem Importeur proaktiv handeln, Entwicklungen beobachten und sich auf einen möglicherweise langen Rückforderungsprozess vorbereiten.

Praktische Schritte:

  • Alle Unterlagen zu gezahlten IEEPA-Zöllen prüfen: Einfuhrpapiere, Zahlungsnachweise, Rechnungen, Korrespondenz mit der U.S. Customs and Border Protection.
  • Mit juristischem Beistand Fristen für Rückerstattungsanträge prüfen (Liquidation, Verwaltungsproteste, Klagen vor dem Court of International Trade (CIT)).
  • Enge Abstimmung mit dem Zollagenten, um Einträge für mögliche Proteste oder Post Summary Corrections (PSC) vorzubereiten.
  • Hinweise und Amtshandlungen des US-Präsidenten aufmerksam verfolgen, da sie Leitlinien für Rückerstattungsverfahren liefern könnten.

Der US-Regierung hat angekündigt, die vom Supreme Court für ungültig erklärten IEEPA-Zölle durch neue Zölle zu ersetzen.

Mögliche Rechtsgrundlagen dieser neuen Zölle:

  • Section 122 Trade Act 1974 – temporäre Zölle bis 15 % für maximal 150 Tage zur Bereinigung von Zahlungsbilanzdefiziten.
  • Section 301 Trade Act 1974 – Zölle gegen „unfaire Handelspraktiken“; erfordern Untersuchungen durch das Office of the U.S. Trade Representative (USTR) und brauchen Vorlaufzeit.
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