Weiße Lagerhalle von außen mit Öffnungen in den Wänden, in denen weiße LKWs stehen
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Was ist eine Betriebsanlage?

Übersicht zur Klärung der Frage: Wann ist eine Betriebsanlage genehmigungspflichtig? Checkliste − Der Weg zur Betriebsanlagengenehmigung.

Lesedauer: 1 Minute

Eine Betriebsanlage umfasst alle Gebäude, Räume, Freiflächen, betriebliche Einrichtungen und Anlagen, die eine betriebliche Einheit darstellen und nicht bloß vorübergehend der Gewerbeausübung dienen (z.B. ein Gasthaus, eine Werkstätte, ein Verkaufslokal, ein Lager, ein Gasthaus etc.)

Wann ist eine Betriebsanlage genehmigungspflichtig?

Genehmigungspflichtig sind Betriebsanlagen, wenn aus dem üblichen Betriebsgeschehen auch nur eine der angeführten Auswirkungen (Gefährdungen, Belästigungen) auftreten kann:

  • Belästigung der Nachbarn durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub, Erschütterungen etc. (z.B. Maschinen, Be- und Entladetätigkeiten, Produktionsvorgänge)
  • Gefahren für den Betriebsinhaber, für Kunden, Gäste und Nachbarn
  • Gefahren für das Eigentum oder andere dingliche Rechte (z.B. Servitute) der Nachbarn
  • Verschmutzung von Gewässern oder Grundwasser
  • Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (z.B. durch Liefertätigkeiten)
  • Störungen der Religionsausübung, des Schulunterrichtes oder einer Kur- oder Krankenanstalt

Die Genehmigungsfreistellungsverordnung (BGBl II 80/2015) sieht für einzelne Arten von Betriebsanlagen unter gewissen Voraussetzungen jedenfalls keine Genehmigungspflicht vor. Näheres siehe Genehmigungsfreistellungsverordnung.

Bei Unklarheiten über die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage empfiehlt sich vorab eine Abklärung des Projektes mit der Anlagenbehörde am Bau- oder Projektsprechtag. Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde auf Antrag des Betreibers mittels Feststellungsbescheid darüber, ob ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist oder nicht.

Der Weg zur Betriebsanlagengenehmigung

  1. Abklärung der vorhandenen und notwendigen Genehmigungen (Betriebsanlagengenehmigung, Baubewilligung, Flächenwidmung)
  2. Kontaktaufnahme mit Ihrer Wirtschaftskammer
  3. Besichtigung der Betriebsanlage
  4. Projekterstellung
  5. Besprechung des Projektes am Bau- oder Projektsprechtag
  6. Projekteinreichung bei der Gewerbebehörde (Neugründer: NeuFög-Formular nicht vergessen, weiterführende Informationen)
  7. Augenscheinsverhandlung
  8. Genehmigungsbescheid

Bei der Betriebsgründung noch wichtig zu beachten

  • Weitere notwendige Bewilligungen: wasserrechtlich, naturschutzrechtlich, forstrechtlich
  • Altlasten (Einsicht in Altlastenatlas, Verdachtsflächenkataster)
  • Förderungen rechtzeitig vor Investitionen beantragen
  • Neugründungsförderung für Neugründer und Übernehmer rechtzeitig beantragen
  • Abklärung der rechtlichen Fragen (Rechtsform, Haftungen, Gewerbeberechtigung −
  • Befähigungsnachweis, Mietrecht, Arbeitnehmer, Steuern, Sozialversicherung etc.)


Tipp:
Gut vorbereitete Projekte sparen viel Zeit und Geld!


Stand: 09.05.2022