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Fünf Holzwürfel mit Häkchen auf hellblauem Hintergrund
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Wichtige Schritte bei der Betriebsübergabe

Checkliste für die perfekte Planung

Lesedauer: 1 Minute

07.02.2024

1. Eigene Situation abklären

  • Suche und Auswahl des geeigneten Nachfolgers, innerhalb
    • der Familie
    • der Mitarbeiter
    • der Branche
  • Vereinbarung mit weichenden Erben (Geschwister des Nachfolgers) über deren Abfindung treffen 
  • Optimale Rechtsform zur Übergabe wählen
  • Abklären, ob betriebswirtschaftliche Maßnahmen vor der Übergabe notwendig sind
    • Umschuldung
    • Kostensenkung
    • offene Informationspolitik
  • Unternehmensbewertung durchführen lassen
  • Optimalen Zeitpunkt der Übergabe wählen
    • Pensionsstichtag
    • Bilanzstichtag

2. Informationen über den Nachfolger einholen

  • Befähigungsnachweis
  • finanzielle Ausstattung
  • Lebenslauf
  • unternehmerische Kenntnisse
  • Führungserfahrung
  • Branchenerfahrung
  • Ruf/Image
  • Bereitschaft zur Mitarbeit vor dem Übergabezeitpunkt

3. Information von Kunden und Lieferanten über die bevorstehende Übernahme

inkl. über deren Widerspruchsrecht innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung.

4. Details der Übergabe mit Nachfolger verhandeln

  • Zu übertragenden Vermögenswerte festlegen (inkl. Übergabe-Bilanz)
  • Gewährleistungspflichten
  • Form der Übernahme
    • Kauf
    • Pacht
    • Schenkung
  • Festlegen, was übergeben und was zurückbehalten wird (z.B. Liegenschaften)
  • Preis und Zahlungsmodalitäten: Auswirkungen von Rentenvereinbarungen beachten
  • Termine und Fälligkeiten
  • Abklären, ob weiterhin gewisse Rechte gewährt werden sollen
    • Renten
    • Wohnrecht
    • betriebliche Mitarbeit und Mitbestimmung
    • Fruchtgenussrecht
    • Rückfallklausel

5. Kosten der Übergabe klären

  • Beratungskosten
  • Gebühren
  • anfallende Steuerbelastung (sowohl beim Übernehmer als auch beim Übergeber) und Steuerbegünstigungen
  • innerhalb der Familie: Erbschaftszahlungen an Geschwister (= weichende Erben)

6. Übernahmevertrag mit Nachfolger abschließen

Keine bestimmte Form vorgeschrieben, Schriftform unbedingt empfehlenswert
Ausnahme: Rechnung für Umsatzsteuer erforderlich

7. Meldung an das Finanzamt im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung

Meldepflicht besteht

  • zwischen Angehörigen ab einer Vermögensgrenze von 50.000 Euro pro Jahr. 
  • zwischen Nichtangehörigen ab einer Vermögensgrenze von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

8. Persönliche Neuausrichtung planen

  • zukünftige Alltagsbeschäftigungen, Interessensgebiete, Netzwerke, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.
  • zukünftige Erwerbstätigkeiten (Auswirkungen auf Pensionsansprüche beachten)
     
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