EURO-Abgasklassenplakette
Jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz muss seit dem 1.1.2015 je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark führt.
Ursache für die Abgasklassenplaketten-Pflicht sind verschärfte Umweltfahrverbote für Lkw und Sattel-kraftfahrzeuge in Wien, Niederösterreich und in der Steiermark. Betroffen sind nur Lastkraft- und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N, nicht aber andere Kraftfahrzeuge der Klasse N (z.B. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sonder-Kfz usw.). Die Kennzeichnungspflicht mit einer Abgasklassenplakette gilt auch für die neuesten und modernsten Lkw und Sattelkraftfahrzeuge.
Die Abgasklassenplaketten dürfen nur von § 57a-Begutachtungsstellen, also nur von Kfz-Werkstätten die § 57a-Überprüfungen vornehmen, Autofahrerklubs und den Kfz-Prüfstellen der Länder vorgenommen werden.
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