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Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

Bedingungen und Leitlinie für die Antragstellung zu Förderprojekten

Förderleitlinie

Lesedauer: 4 Minuten

15.02.2024

Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft ist in den letzten Jahren mit einer stark steigenden Anzahl von Förderanträgen konfrontiert.

Förderanträge werden vom Fachverbandsauschuss in regelmäßigen Fördersitzungen entschieden.

Der besseren Transparenz für Antragsteller dient unten angeführte Leitlinie  die somit Entscheidungsgrundlage das Entscheidungsgremium ist.

Der Fachverband fördert weder konkrete Film- oder Musikvorhaben, noch bietet er eine individuelle Unternehmens- oder Vereinsförderungen an, die keinen übergeordneten strukturellen Ziele dienen.

Formal

  • Einhaltung der Frist: 15.12.2023

Verspätete Anträge werden zum nächstfolgenden Termin behandelt.

  • Elektronische Übermittlung
  • Der Finanzierungsplan enthält alle (geplanten) Einnahmen und einen Vorjahresvergleich
  • Der Finanzierungsplan wird als .csv oder .xls Tabelle übermittelt (bitte keine anderen Dateitypen)
  • Einhaltung der Förderpartner-Maßnahmen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft (FAMA) 
  • Erklärung zum Ausschluss der Parteienfinanzierung - Muster-Erklärung (docx)

Unvollständige Anträge werden nicht behandelt.

Öffentlichkeit

1. Subsidiarität: Es  sind nur jene Projekte förderbar, die ohne Subvention nicht oder nur unter massiver Qualitätseinbusse durchführbar sind.

2. Nachweis der widmungsgemäßen Erfüllung: Generell ist die widmungsgemäße Erfüllung der Fördervoraussetzungen durch den Förderwerber im Nachhinein mit geeigneten Mitteln nachzuweisen und der Förderwerber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

3. Auskunft und Widerruf: Wahrheitswidrige Auskünfte im Förderansuchen oder beim Nachweis nach Punkt 2 haben einen Widerruf der Förderzusage bzw. eine Rückforderung der Förderung zur Folge.

4. Evaluierung: Der Fachverband ist jederzeit berechtigt und in regelmäßigen Abständen verpflichtet, seine Förderaktivitäten auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die wesentlichen Zielsetzungen zu evaluieren und Förderschwerpunkte zu definieren.

5. Wenn nicht anders vereinbart, gelten Förderzusagen nur für das jeweilige Projekt bzw. bei zeitabhängigen Projekten maximal ein Jahr. Ein Präjudiz für zukünftige, weiterführende Projekte/Strukturen ist damit nicht gegeben. Bei mehrjährigen Leitprojekten kann mit dem Ziel einer nachhaltigen berechenbaren strukturellen Unterstützung eine Verwendungszusage über ein Jahr hinaus gegeben werden.

6. Bei allen Förderungen wird das Verhältnis des organisatorischen Aufwands zur Programmpräsentation bewertet.

7. Der Fachverband fördert Strukturen, die entweder

  1. übergeordneten strukturellen Zielen der Film- u. Musikwirtschaft dienen, oder
  2. eine Multiplikatorwirkung zu Gunsten der Film- u. Musikwirtschaft oder der in diesen Bereichen Tätigen mit sich bringt und/oder
  3. nicht auf Gewinn gerichtet sind, oder 
  4. der Fachverband über Mitspracherechte oder Sitz in willensbildenden Organen verfügt, oder
  5. der Fachverband jedenfalls Gründungsmitglied, Mitglied oder assoziiert mit Mitspracherecht ist, und
  6. die Ziele dieser Strukturen regelmäßig evaluiert werden.

Strukturen, die über der Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln, insbesondere aber von Partnerorganisationen aus der Film- und Musikwirtschaft gefördert werden, sind besonders zu beachten.

8. Festivals / Messen

  1. Der Fachverband fördert Festivals / Messen oder ähnliche Veranstaltungen im Inland, wenn deren Zweck primär in der Darstellung österreichischen Film- oder Musikschaffens besteht, wobei das Hauptaugenmerk auf aktuelle Produktionen gerichtet ist. 
  2. Derartige Veranstaltungen mit Special Interest-Fokus können unter obigen Voraussetzungen (mit Österreichschwerpunkt) gefördert werden. Regionale Standortaspekte sind ebenso zu berücksichtigen wie die notwendige Zusammenarbeit mit anderen Projekten, um einen hohen Synergieeffekt der eingesetzten Mittel zu ermöglichen
  3. Auslandsaktivitäten z.B.: Filmschauen auf Initiative von Kulturinstituten – sind bei Österreichschwerpunkt jedenfalls förderbar, wenn sie zur Verbreitung österreichischer Film- und/oder Musikkultur beitragen.

9. Media Literacy: Der Fachverband fördert Projekte oder Organisationen, die sich nachhaltig mit dem Bewusstsein für Medienwissenschaft, österreichische Film- und Musikgeschichte, Medienunterricht und -kunde, der Erstellung von entsprechendem Informationsmaterial oder einzelnen diesbezüglichen Projekten befassen. Nachhaltige Projekte genießen gegenüber kurzfristig wirksamen Einzelinitiativen den Vorrang.

10. Nachwuchsförderung: Der Fachverband kann Projekte universitärer Einrichtungen und anerkannter Ausbildungsstätten durch Unterstützungen fördern.

11. Sponsoring von Veranstaltungen, Ehrungen udgl. sind in eingeschränktem Maß möglich, insbesondere dann wenn die jeweilige Veranstaltung geeignet ist, in der Öffentlichkeit das Bewusstsein/die Information über das österreichische Film- und Musikwesen zu fördern. Die fördernde Beteiligung an Fachveranstaltungen – insbesondere zur Information /Schulung der Mitglieder z.B. über rechtliche / wirtschaftliche Rahmenbedingungen – gehört zu den Zielen des Fachverbandes.

In Anbetracht dessen, dass europäische Filme durch das EU-MEDIA Programm hinsichtlich der Verwertung gefördert werden, nationale Filme in Österreich aber davon ausgeschlossen sind, fördert der Fachverband die Einreichkosten die aus der Jurierung durch die gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder  entstehen, mit 50 %. Antragsberechtigt ist die jeweilige Produktionsfirma, die bei aufrechter nicht ruhender Gewerbeberechtigung als Mitglied des Fachverbandes ihren Sitz in Österreich hat.

Die Refundierung erfolgt über schriftlichen Antrag unter Beilage der Kopie des Einzahlungsbeleges an das von der Produktionsfirma dem Fachverband bekanntgegebene Konto.