Werbung und Marktkommunikation, Fachverband
Flugblattverzichter: Wann Werbung Besitzstörung sein kann
Welche zivilrechtlichen Folgen drohen können, wenn unadressierte Werbung trotz Flugblattverzichter zugestellt wird
Lesedauer: 1 Minute
Stand: 31.05.2017
Flugblattverzichter an Haustüren oder Briefkästen sind bei der Zustellung unadressierter Werbung zu beachten. Wer trotz eines solchen Hinweises Werbung zustellt, kann den Besitz stören. Betroffene können die Unterlassung mit einer Besitzstörungsklage zivilrechtlich geltend machen.
Das österreichische Zivilrecht schützt den "Besitz" in besonderer Weise. Danach darf Besitz grundsätzlich nicht gestört werden (§ 339 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, ABGB). Der Flugblattverzichter bringt eindeutig zum Ausdruck, dass keine unadressierte Werbung zugestellt werden darf. Jede Person ist verpflichtet, den Flugblattverzichter, der an Haustüren und/oder Briefkästen angebracht ist, auf jeden Fall zu beachten.
Bei Zuwiderhandeln hat der Gestörte das Recht, die Untersagung des Eingriffs durch eine Besitzstörungsklage zivilrechtlich beim zuständigen Gericht geltend zu machen. In der Regel ist das Bezirksgericht örtlich zuständig, in dem eine mögliche beklagte Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand (Wohn- oder Unternehmenssitz) hat.