Zum Inhalt springen
Eine Person mit Sonnenbrille, weißem Hemd und Bart steht in einem Maisfeld und blickt auf ein Tablet, das sie hält. Die Maispflanzen sind höher als die Person
© Serhii | stock.adobe.com

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe – Änderungen im Zeitraum 1. Mai bis 30. Juni 2026

Erneuerungen, Nichterneuerungen, Laufzeit-Verlängerungen etc.

Lesedauer: 4 Minuten

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Stand: 06.07.2026
Aktuelle Änderungen zu Pflanzenschutzmittelwirkstoffen: Berichtigungen, Nichtgenehmigungen, geänderte Genehmigungsbedingungen, neue Kennzeichnungsvorgaben und Änderungen an der Liste genehmigter Wirkstoffe. Enthalten sind weiterführende Links zu Rechtsgrundlagen und Informationen.

Berichtigung zur Erneuerung Genehmigung Wirkstoff Maltodextrin

Seite 3, Artikel 3: 

Anstatt: „Sie gilt ab dem 1. April 2026.“

muss es heißen: „Sie gilt ab dem 3. März 2026.“

Die Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/312 wurde am 30. April 2026 kundgemacht.

Berichtigung zur Erneuerung Genehmigung Wirkstoff Pyrimethanil

Seite 4, Artikel 3:

Anstatt: „Sie gilt ab dem 1. April 2026.“ 

muss es heißen: „Sie gilt ab dem 1. Mai 2026.“

Die Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/355 wurde am 30. April 2026 kundgemacht.

Verordnung (EU) 2026/1120 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durch Hinzufügung von zwölf Beistoffen, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist

Mitgliedstaaten, die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Beistoffen erteilt haben, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung aufgeführt sind, ändern oder widerrufen diese Zulassungen so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 16. Juni 2028.

Jede Aufbrauchfrist, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 oder gemäß nationalen Bestimmungen für die Zulassung von Zusatzstoffen einräumen, muss so kurz wie möglich sein und endet für den Verkauf und den Vertrieb spätestens drei Monate nach dem Datum der Änderung oder des Widerrufs der Zulassung gemäß den Artikeln 2 und 3. Jede Aufbrauchfrist für die Entsorgung, die Lagerung und den Verbrauch endet spätestens zwölf Monate nach dem Datum der Änderung oder des Widerrufs der Zulassung gemäß den Artikeln 2 und 3.

Die Verordnung (EU) 2026/1120 wurde am 27. Mai 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Streichung von Methoxyfenozid, Penthiopyrad und Terpen-Gemisch QRD 460 aus der Liste der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert: 

  1. In Teil B werden die folgenden Einträge gestrichen:
    1. Eintrag 57, Penthiopyrad,
    2. Eintrag 84, Terpen-Gemisch QRD 460.
  2. In Teil E wird Eintrag 11, Methoxyfenozid, gestrichen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1154 wurde am 29. Mai 2026 kundgemacht und tritt am 18. Juni 2026 in Kraft.

Verordnung (EU) 2026/1123 zur Festlegung von Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 547/2011

Wichtige Eckpunkte:

  1. Verpflichtung zu Digitale Etiketten
  2. Engere Anlehnung an die CLP-Verordnung
  3. Überarbeitung von Standardsätzen
  4. Weitere Kennzeichnungselemente
  5. Parallel gehandelte Mittel

Die Verordnung (EU) 2026/1123 wurde am 27. Mai 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 1. Jänner 2028.

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1154 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Streichung von Methoxyfenozid, Penthiopyrad und Terpen-Gemisch QRD 460 aus der Liste der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten Wirkstoffe ABl. L, 2026/90467, 10. Juni 2026

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1154 (Methoxyfenozid, Penthiopyrad und Terpen-Gemisch QRD 460)

Im Titel und in der Schlussformel wird das Datum der Unterzeichnung wie folgt korrigiert:

Anstatt: „29. Mai 2026“  muss es heißen: „28. Mai 2026“

Die Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1154 wurde am 10. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1209 zur Nichtgenehmigung von Capsicum-Oleoresin als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Der Stoff Capsicum-Oleoresin wird nicht als Grundstoff genehmigt.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1209 wurde am 10. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1353 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2020/617 und (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs Metalaxyl-M

Auf Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertung wird es als angezeigt erachtet, eine maximale Aussaatmenge festzulegen, die gelten sollte, es sei denn, die Ergebnisse einer Risikobewertung der Aussaat von Saatgut, die im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für diesen Zweck vorgenommen wurde, belegen, dass eine größere Aussaatmenge keine unannehmbaren Auswirkungen auf Vögel und Säugetiere hat.

Des Weiteren erscheint es angezeigt, den Einsatz von Einzelkornsämaschinen vorzuschreiben. Es ist folglich angezeigt, die Beschränkung, dass die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M zur Saatgutbehandlung nur bei Saatgut zugelassen werden darf, das zur Aussaat im Gewächshaus bestimmt ist, aufzuheben.

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1353 wurde am 16. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Weitere interessante Artikel
  • Roter Traktor mit großer Spritzdüse, der durch Kirschbaumhain fährt und blühende Bäumchen mit Flüssigkeit einnebelt
    Änderungen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Pflanzenschutzmittel von 23. Dezember 2023 bis 31. Jänner 2024
    Weiterlesen
  • Detailansicht dunkelblauer Weintrauben auf Rebe hängend und Blatt der Pflanze
    Neues aus dem Bereich der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe − Mai/Juni 2023
    Weiterlesen
  • Person in Rückansicht mit Container und Minimotor am Rücken steht in Wiese zwischen Holzzaun und Bäumen und hält Röhre, die mit Container verbunden ist, in die Luft, im Hintergrund verschwommen weitere Bäume und Hausfront
    Pflanzenschutzmittelwirkstoffe − Neue Beschlüsse und Verordnungen im Zeitraum 1. Februar 2024 bis 31. März 2024
    Weiterlesen