Zum Inhalt springen
Braune Glasflaschen mit weißen Etiketten und schwarzen Aufschriften nebeneinander in Regal stehend, im Fokus Apothekerflasche mit Schriftzug Ethanol und Symbol einer Flamme
© Alexej | stock.adobe.com

Selbstbedienungsverordnung

Regelungen für Abgabe von bestimmten chemischen Produkten an private Letztverbraucher:innen

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 01.03.2020

Was regelt die Selbstbedienungsverordnung?

Die Selbstbedienungsverordnung (BGBl. II Nr. 251/2015) enthält für bestimmte chemische Produkte (Stoffe, Gemische) ein striktes Selbstbedienungsverbot bei der Abgabe an private Letztverbraucher:innen.

Andere Produkte dürfen in Selbstbedienung nur dann abgegeben werden, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Heizöle und Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren sind von den Regelungen ausgenommen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren FAQ zur Selbstbedienungsverordnung (PDF).

Weitere interessante Artikel
  • Roter Traktor mit Sprühvorrichtung fährt über grünes Feld unter blauem Himmel im Sonnenuntergang
    Pflanzenschutzmittel: Zulassung, Verwendung und Verkauf
    Weiterlesen
  • Orangegrüne landwirtschaftliche Feldspritzmaschine im Ausschnitt fährt über grün bewachsenen Acker und sprüht aus aus Düsen am Heck Flüssigkeit auf darunterliegenden Boden, im Hintergrund verschwommen begrünter Hügel unter grauem Himmel
    Wirkstoffe für Biozidprodukte – Änderungen, Neuzulassungen etc. im Zeitraum 1. bis 30.6.2025
    Weiterlesen