Abmahnungen wegen Google Fonts
Vorgehensweise gegen systematische Abmahnungen
Lesedauer: 5 Minuten
Im Sommer 2022 wurden mehrere tausend österreichische Unternehmen wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf ihren Websites abgemahnt. Begründet wurde dies mit der angeblichen unzulässigen Übermittlung personenbezogener Daten (die IP-Adresse der Nutzer: innen) an Google in den USA. Gefordert wurden pauschal 190 Euro pro Website – bestehend aus 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Anwaltskosten.
Angesichts der massenhaften und systematischen Vorgangsweise hat die Wirtschaftskammer ein Musterverfahren finanziert, um diese Praxis prüfen zu lassen und Rechtssicherheit für die Wirtschaft herzustellen.
Updates
30.12.2025
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat im Musterverfahren zur „Abmahnwelle Google Fonts“ entschieden: Systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung gelten als rechtsmissbräuchlich. Ansprüche auf Schadenersatz oder Unterlassung nach der DSGVO bestehen in solchen Fällen nicht. Das Gericht stellte klar:
- Die DSGVO sieht keinen allgemeinen vorbeugenden Unterlassungsanspruch vor. Unternehmen können daher nicht präventiv auf Unterlassung geklagt werden.
- Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur dann, wenn tatsächlich ein konkreter Schaden entstanden ist.
- Im gegenständlichen Fall liegt Rechtsmissbrauch vor: Die Klägerin hatte automatisiert Webseiten aufgerufen, um gezielt DSGVO-Verstöße zu provozieren und daraus finanzielle Vorteile zu ziehen.
Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht eine Linie, die bereits in mehreren erstinstanzlichen Urteilen Vertreten wurde und setzt ein weiteres klares Signal gegen massenhafte, missbräuchliche Abmahnungen in Österreich. Bislang ist die Entscheidung jedoch noch nicht rechtskräftig, d.h. eine Berufung und damit Befassung der nächsten gerichtlichen Instanz kann folgen.
12.9.2023 / Musterprozess
Die Verhandlung zum Musterverfahren (das Schadenersatzverfahren der Eva Z. gegen einen niederösterreichischen Unternehmer) wurde am 12.09.2023 nach wenigen Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Anwalt der Klägerin hatte in der Verhandlung einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit gestellt, weshalb unterbrochen werden musste um über diese Antrag vor dem eigentlichen Verfahren (d.h. ob Schadenersatz in diesem Fall zusteht oder nicht) zu entscheiden. Inhaltlich gibt es daher keine weiteren Neuigkeiten.
Pressemeldungen:
7.9.2023 | Verfahren Bezirksgericht Favoriten
Zu dem am ZRS geführten Musterzprozess (nächste Verhandlung am 12.9.2023) gibt es aktuell noch keine Neuigkeiten.
In dem vom Bezirksgericht Favoriten geführten parallelen Verfahren hat Eva Z. unmittelbar vor Schluss der mündlichen Verhandlung auf die Schadenersatzansprüche verzichtet und muss somit die Verfahrenskosten bezahlen.
25.1.2023 | Musterprozess
Der „Google Fonts – Musterprozess“ wird vorbereitet. Die Verhandlung zur Frage, ob Schadenersatz im Falle der Weitergabe der IP Adresse an die USA zusteht, findet noch im Frühjahr am ZRS Wien statt. Weitere Updates zum „Musterprozess“ und Informationen zum laufenden Strafverfahren finden Sie regelmäßig unter dataprotect.at. Zum disziplinarrechtlichen Verfahren bei der RAK NÖ und zum Prüfverfahren bei der DSB gibt es derzeit leider keine neuen Informationen.
13.9.2022 | Musterprozess
Am 30.8.2022 wurde eine Klage gegen ein niederösterreichisches Mitglied auf Unterlassung und Schadenersatz zugestellt. Das Verfahren wird beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien geführt. Voraussichtlich findet im Herbst eine Verhandlung hierzu statt. Die WKO hat Dr. Thomas Schweiger, LLM., CIPP/E (RA-Kanzlei SMP Schweiger Mohr & Partner Rechtsanwälte OG, Linz) und Betreiber des Blogs www.dataprotect.at als Vertrauensanwalt mit der Vertretung der Interessen unseres Mitglieds beauftragt. Dr. Schweiger arbeitet derzeit in enger Abstimmung mit dem Mitglied und der WKO die Klagebeantwortung aus, die noch in den nächsten Tagen dem Gericht übermittelt werden wird.
Sollten Sie eine Klage oder Beschwerde zugestellt bekommen, melden Sie sich bitte nach wie vor bei Ihrer Landeskammer!
Hintergrund
Begründet wird der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse der Userin durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites in die USA. Da die USA ein unsicheres Drittland ist, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen implementiert worden sein (zB Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Einholung einer Einwilligung oÄ). Zur Höhe des Schadenersatzanspruches wird das Urteil eines deutschen Gerichts zitiert (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Anfang 2022 entschied dieses Landesgericht München, dass einer Userin Schadenersatz von 100 Euro aufgrund der Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung zu zahlen ist.
Österreichische Entscheidungen in dieser Sache gibt es noch nicht. Es besteht von der Wirtschaftskammer Österreich das Bestreben, ein Musterverfahren aufzunehmen.
SCREENCAST „Google-Fonts Check: So lassen sich Abmahnungen verhindern“
Wie können Sie checken, ob Ihre Website Google Fonts verwendet?
Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Mittels Prüfung im Quelltext
Öffnen Sie dazu den Quelltext der Seite in Ihrem Browser, was Sie entweder mittels „Rechtsklick - Seitenquelltext anzeigen“ oder der Tastenkombination "Strg + U" machen können. Wenn Sie unter "Sources" bzw. "Quellen" die Zeilen "fonts.googleapis.com" oder "fonts.gstatic.com" sehen, dann heißt das, dass die jeweiligen Schriften von Google-Servern geladen werden. - Via "Fonts Checker"
Sie können Ihre URLs auch über sogenannte "Fonts-Checker"-Systeme laufen lassen, z. B. hier oder hier.
Zu beachten gilt dabei aber, dass Sie hier die jeweiligen Unterseiten regelmäßig checken müssen.
Was können Sie machen, wenn Google Fonts dynamisch eingebunden ist?
Google Schriften lassen sich auch herunterladen, um diese vom eigenen Server auf die Webseite zu spielen. Da es sich hierbei um einen komplexen Prozess handelt, finden Sie eine Anleitung.
#schaffenwir WEBINAR "Schadenersatzforderung wegen Google Fonts, was nun?" (29.8.2022)
Webinar der FG Werbung Steiermark zu „Schadenersatzforderung wegen Google Fonts, was nun?“
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Stand: 13.01.2026