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Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung

Neuregelung 2013 in Österreich per 19.12.2012 veröffentlicht

Lesedauer: 1 Minute


Achtung!

Im Juli 2010 hat die Europäische Union eine neue Regelung für elektronische Rechnungen beschlossen, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis 31.12.2012 umzusetzen ist.
Wichtigste Änderungen:

  1. Grundsätzliche Gleichbehandlung für Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen
  2. Die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhaltes und Lesbarkeit müssen gewährleistet sein durch entweder

    a) NEU: Jegliche innerbetriebliche Steuerungsverfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Leistung schaffen können ODER
    b) Fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht ODER
    c) Elektronischen Datenaustausch (EDI) (Art 233 MWStRL).

Siehe Richtlinie des Rats 2010/45/EU vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinschaftliche Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Rechnungsstellung

Stand: 18.07.2016

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