Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung
Neuregelung 2013 in Österreich per 19.12.2012 veröffentlicht
Lesedauer: 1 Minute
- Infoblatt: Erfordernisse einer Rechnung
- UStR 2000, Laufende Wartung 2012 zum Thema E-Rechnung - Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013 (siehe Seite 65ff von 132)
- Erlass des BMF, GZ BMF-010219/0288-VI/4/2012 vom 19.12.2012 (aufgenommen: 21.12.2012)
- Aktuelle UStR 2000, Gesamt PDF
- Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516/2012
- BGBl. I Nr. 112/2012 Abgabenänderungsgesetz 2012 - AbgÄG 2012 vom 14.12.2012 - Artikel 5 zur Änderung des UStG 1994 §11 Abs. 2 (siehe Seite 28 von 55)
Achtung!
Im Juli 2010 hat die Europäische Union eine neue Regelung für elektronische Rechnungen beschlossen, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis 31.12.2012 umzusetzen ist.
Wichtigste Änderungen:
- Grundsätzliche Gleichbehandlung für Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen
- Die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhaltes und Lesbarkeit müssen gewährleistet sein durch entweder
a) NEU: Jegliche innerbetriebliche Steuerungsverfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Leistung schaffen können ODER
b) Fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht ODER
c) Elektronischen Datenaustausch (EDI) (Art 233 MWStRL).
Siehe Richtlinie des Rats 2010/45/EU vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinschaftliche Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Rechnungsstellung
- Amtsblatt der Europäischen Union (PDF)
Aktuelle Entwicklungen der E-Rechnung auf europäischer Ebene, Christian Ihle, BMF
Stand: 18.07.2016