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Jugendliche Person mit langen braunen Haaren sitzt gemeinsam mit anderen Jugendlichen wartend bei einer Fensterfront
© Siphosethu Fanti/peopleimages.com | stock.adobe.com

Pflichtpraktikum von Schülern: Wissenswertes für Unternehmen

Broschüre für Betriebe erklärt, welche wichtigen rechtlichen und organisatorischen Regelungen zu beachten sind

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 01.02.2025

Pflichtpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Häufig bezeichnet man sie auch als Ferialpraktikanten, da die Praktika meist in den Ferien stattfinden. Es gibt aber wichtige Unterschiede zu Ferialarbeitnehmern. Die Broschüre zeigt die Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis sowie die arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen.

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Wichtige Abgrenzung: Volontäre, Pflichtpraktikanten und Ferialarbeitnehmer

Achtung

Unterscheiden Sie Pflichtpraktikanten von Volontären! Auch Volontäre absolvieren zu Ausbildungszwecken ein betriebliches Praktikum - allerdings ohne, dass eine schulische Verpflichtung dazu besteht.

Unterscheiden Sie Pflichtpraktikanten von Ferialarbeitnehmern! Ferialarbeitnehmer sind Schüler oder Studenten, die in der Ferienzeit freiwillig in "normalen“ Beschäftigungsverhältnissen Einkommen erwerben. 

Download: Broschüre zum Pflichtpraktikum herunterladen

Download der WKO Broschüre

Auszug aus dem Inhalt

... Ein Pflichtpraktikum kann entweder in Form eines Arbeitsverhältnisses oder in Form eines
Ausbildungsverhältnisses stattfinden.
Je einfacher die Tätigkeit ist, die der Pflichtpraktikant auszuüben hat bzw. umso näher die
tatsächliche vom Pflichtpraktikant ausgeübte Tätigkeit beim Kunden des Unternehmens
erbracht wird – was etwa im Service der Gastronomie bzw. im Verkauf im Handel der Fall ist –
umso eher ist davon auszugehen, dass das ausgeübte Pflichtpraktikum zwangsläufig auch ein
Arbeitsverhältnis zur Folge hat ...


Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.

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