Einwilligung als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Wann und wie die Einwilligung betroffener Personen gültig ist
Lesedauer: 5 Minuten
Allgemeine Informationen zur Einwilligung betroffener Personen
Eine Möglichkeit, damit Ihr Unternehmen die Daten einer betroffenen Person für einen bestimmten Zweck rechtmäßigerweise verarbeiten darf, ist die Einwilligung der betroffenen Person.
Die Einwilligung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Freiwillig: Die Einwilligung darf nicht erzwungen oder unter Druck erfolgen.
- Für einen bestimmten Zweck: Es muss klar sein, wofür die Daten verarbeitet werden.
- Informiert: Die Person muss alle $LINK (zu Informationspflichten) relevanten Informationen vorher erhalten. Es ist daher eine Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen.
- Unmissverständliche, eindeutig bestätigende Handlung: Die Person muss aktiv einwilligen (z. B. durch Anklicken oder Unterschreiben).
√ Bei der Verarbeitung von sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten) muss die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich sein.
√ Im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen ist oft unklar, ob Arbeitnehmer:innen freiwillig eingewilligt haben oder sich dazu verpflichtet fühlten.
√ Viele Online-Dienste richten sich an Kinder (z. B. Streaming-Plattformen). Damit diese rechtmäßig zur Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen können, gelten gesonderte Bestimmungen in Bezug auf das Mindestalter.
Die Einwilligung kann schriftlich, elektronisch oder auch mündlich erfolgen. Dazu zählen unter anderem:
- Anklicken eines Kästchens auf einer Internetseite
- Auswahl technischer Einstellungen für Online-Dienstleistungen
- Erklärungen oder Verhaltensweisen, die im jeweiligen Kontext eindeutig das Einverständnis der betroffenen Person zur Datenverarbeitung signalisieren
Beispiel
Das Unternehmen holt die Einwilligung von Kund:innen ein, um ihnen einen Werbe-Newsletter per E-Mail zuzusenden. Hierzu muss die betroffene Person ein Kästchen proaktiv ankreuzen („Hier ankreuzen, um unseren Werbe-Newsletter zu erhalten“).
Negativbeispiel
Im Gegensatz dazu gelten folgende Beispiele nicht als Einwilligung:
- Stillschweigen
- Untätigkeit
- vorangekreuzte Kästchen
- Texte in Verträgen oder AGB
Nutzen Sie unser Muster, um eine Einwilligungserklärung gemäß den Vorgaben der DSGVO einzuholen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Einwilligung
- Kann der Verantwortliche die Einwilligung für mehrere Zwecke einholen?
- Können betroffene Personen ihre Einwilligung widerrufen?
- Was bedeutet „freiwillig“?
- Welche Besonderheiten gelten für Einwilligungen innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses?
- Welche Besonderheiten gelten bei der Einwilligung von Kindern?
- Die betroffene Person hat die Einwilligung widerrufen. Wie geht der Verantwortliche vor?
- Eignet sich die Einwilligung für Ihre Zwecke?
- Was ist aus Beweisgründen zu beachten?
- Was bedeutet das „Koppelungsverbot“ im Zusammenhang mit der Einwilligung?
Kann der Verantwortliche die Einwilligung für mehrere Zwecke einholen?
Ja, aber für jeden Zweck ist eine separate Einwilligung erforderlich. Verwenden Sie einzelne Checkboxen und weisen Sie darauf hin, dass jede Checkbox eine eigene Einwilligung bedeutet.
Können betroffene Personen ihre Einwilligung widerrufen?
Ja, betroffene Personen können ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Als Verantwortlicher müssen Sie betroffene Personen über dieses Widerrufsrecht immer klar informieren.
Was bedeutet „freiwillig“?
Die Einwilligung darf nicht erzwungen sein. Eine Einwilligung gilt insbesondere dann nicht als freiwillig, wenn
- der Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags von einer Einwilligung abhängt, die dafür eigentlich nicht erforderlich ist (Koppelungsverbot), oder wenn
- ein deutliches Machtungleichgewicht zwischen den Parteien besteht.
Welche Besonderheiten gelten für Einwilligungen innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses?
„Freiwillig“ bedeutet, dass die Einwilligung ohne Zwang abgegeben wird. In Situationen, in denen regelmäßig ein Machtungleichgewicht besteht, wie etwa im Beschäftigungsverhältnis, kann dies ein Problem sein. Denn oft ist unklar, ob Arbeitnehmer:innen freiwillig eingewilligt haben oder sich dazu verpflichtet fühlten.
Als Arbeitgeber:in sollten Sie eine Einwilligungserklärung jedenfalls nicht mit dem Arbeitsvertrag vermischen. Holen Sie eine Einwilligung daher stets separat ein bzw. prüfen Sie, ob es andere Formen der rechtlichen Erlaubnis gibt. So könnte eine Videoüberwachung in Bereichen, die Mitarbeiter:innen nur am Rande betreffen, auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden (weitergehende arbeitsrechtliche Pflichten der Arbeitgeber:innen sind zu beachten, $LINK koll-AR WKÖ § 96a).
Welche Besonderheiten gelten bei der Einwilligung von Kindern?
Es gibt Online-Dienste, die sich unmittelbar an Kinder richten (z. B. Streaming-Plattformen für kindgerechte Filme und Serien, Online-Lernplattformen für Schüler:innen). Die DSGVO spricht in diesem Zusammenhang von „Diensten der Informationsgesellschaft“. Laut DSGVO müssen Kinder mindestens 16 Jahre alt sein, um bei diesen Diensten rechtmäßig einwilligen zu können.
EU-Mitgliedsstaaten können - wie auch Österreich – aber eigene Altersgrenzen definieren. In Österreich kann ein Kind unter den genannten Voraussetzungen ab dem 14. Geburtstag gültig einwilligen. Bei Kindern unter 14 Jahren hat die Einwilligung daher durch die obsorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) zu erfolgen.
Die betroffene Person hat die Einwilligung widerrufen. Wie geht der Verantwortliche vor?
Wenn betroffene Personen ihre Einwilligung widerrufen, müssen Sie die Datenverarbeitung für diesen Zweck einstellen.
Eignet sich die Einwilligung für Ihre Zwecke?
Falls die Datenverarbeitung für Ihr Unternehmen unbedingt notwendig ist, eignet sich die Einwilligung häufig nicht, da sie jederzeit widerrufen werden kann.
Beispiel
Eine Werbeagentur arbeitet mit Models für einen Werbespot. Die Videos der Models sind für den Spot essenziel, daher arbeitet die Agentur mit einer vertraglichen Regelung, nicht mit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung.
In solchen Fällen sollten Sie prüfen, ob Sie sich auf eine andere Form der rechtlichen Erlaubnis stützen können.
Was ist aus Beweisgründen zu beachten?
Der Verantwortliche muss aufgrund der Rechenschaftspflicht nachweisen können, dass die betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt hat. Bewahren Sie deshalb z. B. eine Kopie der ausgefüllten Einwilligungserklärung als Nachweis auf.
Was bedeutet das „Koppelungsverbot“ im Zusammenhang mit der Einwilligung?
Das Koppelungsverbot besagt: Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung muss unabhängig von anderen Vertragserklärungen erfolgen. Sie darf nicht an den Abschluss eines Vertrags oder den Kauf eines Produkts gebunden sein. Unzulässige Koppelungen kommen häufig im Zusammenhang mit Newslettern oder Werbemails vor.
Beispiele
So ist es richtig:
- „Ja, ich möchte die Ware XYZ zum Preis von AB kaufen.“
- „Ja, ich stimme dem Erhalt eines wöchentlichen E-Mail-Newsletters des Unternehmens XY an folgende E-Mail-Adresse … zu. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen – auch bei jedem Erhalt des Newsletters. Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft; die bisherige Verarbeitung bleibt rechtmäßig.“
So ist es falsch:
- „Ja, ich möchte die Ware XYZ zum Preis von AB kaufen und stimme gleichzeitig dem Erhalt des wöchentlichen Newsletters an folgende E-Mail-Adresse … zu.“
Zum Nachschlagen: Gesetzliche Bestimmungen zur Einwilligung
- DSGVO Artikel 4 Z 11 (Definition der Einwilligung)
- DSGVO Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a (Einwilligung als Form der rechtlichen Erlaubnis)
- DSGVO Artikel 7 (Bedingungen für die Einwilligung)
- DSGVO Artikel 8 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes mit angebotenen „Diensten der Informationsgesellschaft“)
- DSG § 4 Absatz 4 (Altersgrenze „Kind“)
Muster zur Einholung einer Einwilligung
- Muster: Einwilligungserklärung nach DSGVO
Muster zur Einholung einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Kontakt für Rückfragen
Wenn Sie weitere Fragen zu „Einwilligung als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ haben, wenden Sie sich bitte an dsgvo4kmu@wko.at. Wir sind gerne für Sie da.