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Detailansicht auf Hand einer Person, die an Schreibtisch sitzt und auf Taschenrechner tippt, ringsum Arbeitsdokumente und aufgeklappter Laptop
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10 Steuertipps für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Kompakte Orientierung für unternehmerische Entscheidungen im Alltag

Lesedauer: 3 Minuten

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19.02.2026

Auf dieser Seite finden Sie zentrale Steuertipps für Ein‑Personen‑Unternehmen (EPU) aus dem WKÖ-Webinar „Steuern sparen mit System“ mit Mag. (FH) Jürgen Sykora.

In Österreich gilt ein progressiver Einkommensteuertarif. Merksatz: Besteuert wird nicht das gesamte Einkommen neu, sondern nur der zusätzlich verdiente Euro.

Diese Logik ist besonders wichtig bei Preisentscheidungen, zusätzlichen Aufträgen oder Wachstumsschritten.

Der Zeitpunkt einer Betriebsausgabe beeinflusst ihre steuerliche Wirkung. Je nach Einkommenshöhe kann dieselbe Ausgabe in unterschiedlichen Jahren unterschiedlich stark entlasten.

Ein‑Personen‑Unternehmen erhalten automatisch einen Gewinnfreibetrag von 15% auf die ersten 33.000€ Gewinn (maximal 4.950 €).

Dafür ist keine Investition erforderlich. Dieser Freibetrag zählt zu den wichtigsten steuerlichen Basis‑Hebeln.

Bei Gewinnen über 33.000€ kann ein zusätzlicher Gewinnfreibetrag genutzt werden – allerdings nur bei entsprechenden Investitionen. Alternativ können bestimmte Wertpapiere gemäß § 14 EStG eingesetzt werden, etwa als langfristiges Vorsorgeinstrument.

Für bestimmte Investitionen steht neben der Abschreibung auch ein Investitionsfreibetrag zur Verfügung, der die Steuerlast weiter senken kann. Wichtig: Für ein Wirtschaftsgut gilt ein Wahlrecht – entweder Gewinnfreibetrag oder Investitionsfreibetrag, nicht beides gleichzeitig.

Der Anschaffungszeitpunkt ist steuerlich relevant:

  • 1. Halbjahr: volle Jahresabschreibung
  • 2. Halbjahr: halbe Jahresabschreibung

Die Abschreibung geht nicht verloren, verschiebt sich jedoch zeitlich.

Ein‑Personen‑Unternehmen ohne externen Arbeitsplatz können eine Arbeitsplatzpauschale von 1.200€ pro Jahr geltend machen. 300€ pro Jahr, wenn zusätzlich andere aktive Einkünfte mit externem Arbeitsplatz erzielt werden, oder 1.200€ pro Jahr, wenn die selbständige Tätigkeit überwiegend von zuhause aus erfolgt. Beim kleinen Arbeitsplatzpauschale können zusätzlich bis zu 300€ für ergonomische Möbel abgesetzt werden – auch ohne eigenes Arbeitszimmer.

Ob Kleinunternehmerregelung oder Basispauschalierung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Kostenstruktur ab. Eine Pauschalierung ist nicht automatisch günstiger und sollte jährlich überprüft werden.

Tipp: Der SV‑ und Steuer‑Rechner unterstützt beim Vergleich unterschiedlicher Gewinnermittlungsarten. Das Factsheet „Neuerungen für EPU“ zeigt die aktuellen Grenzwerte für 2026.

SV‑Beiträge gelten als Betriebsausgaben und wirken steuermindernd. Das System aus Voraus‑ und Nachzahlungen lässt sich bei entsprechender Planung gut einschätzen.

Tipp: Der SV‑ und Steuer‑Rechner hilft bei der Abschätzung von Voraus‑ und Nachzahlungen.

Viele unternehmerische Entscheidungen wirken sich gleichzeitig auf Einkommensteuer und Sozialversicherung aus. Eine isolierte Betrachtung greift oft zu kurz. Entscheidend ist nicht die Steuer allein – sondern was am Ende tatsächlich bleibt.

Hinweis
Disclaimer: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung durch eine:n Buchhalter:in oder Steuerberater:in.
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