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Person dehnt sich im Sonnenuntergang auf Fels stehend
© Alex from the Rock | stock.adobe.com

Mehr Gesundheit in Ihrem Betrieb

Wie betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in Ihrem Betrieb stärkt

Lesedauer: 2 Minuten

BGF (betriebliche Gesundheitsförderung) ist eine moderne Unternehmensstrategie, die das Ziel hat, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken und deren Wohlbefinden zu verbessern. Gesunde, zufriedene, motivierte und produktive Erwerbstätige sind das Erfolgsrezept jeden Unternehmens.

Welche Vorteile bringt BGF?

Vorteile für Mitarbeitende

  • Verringerung individueller gesundheitlicher Risikofaktoren
  • Erweiterung der Fähigkeiten im Umgang mit Belastungen
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und Arbeitsmoral
  • Erhöhtes Selbstwertgefühl
  • Erhöhung bzw. Sicherung der persönlichen Lebensqualität

Vorteile für Unternehmen

  • Steigerung von Arbeitszufriedenheit
  • Fehlzeitenreduzierung bzw. Verminderung von Krankenständen und Fluktuation
  • Insgesamt Effizienzsteigerung
  • Verbesserung des Unternehmensimages
  • Erhöhung von Konkurrenzfähigkeit und Marktchancen des Unternehmens

Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen könnten Sie unmittelbar in Ihrem Betrieb umsetzen?

  • Bewegung: Sie können den gemeinsamen Arbeitstag oder eine Besprechung mit kurzen Fitnessübungen beginnen. Auch „Steh-Meetings“ oder „Geh-Gespräche“ in frischer Luft bieten sich an. Einige Betriebe gewähren Kostenzuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen von Fitnessstudios oder zur Teilnahme an Kursen wie Rückentraining. 
  • Ernährung: Manche Unternehmen bieten ihrer Belegschaft, zusätzlich zu gesunder Ernährung in der Kantine, beispielsweise einen Obstkorb oder eine Saftbar an. Als gesunde Snacks während Terminen würden sich auch Nüsse oder getrocknetes Obst anbieten. 
  • Burnout-Prävention: Der Abbau von Hierarchien, die Stärkung des Teamgeists und der Fehlerkultur, sowie Schaffung einer harmonischen Atmosphäre sind nur einige Beispiele dafür, wie soziale Gesundheit in Betrieben gestärkt werden kann. Hier erhalten Sie weitere Tipps zur Burnout-Prävention und finden den WKÖ Leitfaden zum Thema.
Hinweis
BGF-Maßnahmen sind unter bestimmten Bedingungen in Österreich für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei:

alle Details zu den beitragsfreien freiwilligen sozialen Zuwendungen
weitere Beispiele zur beitragsfreien Behandlung
⇒ bei Fragen zu beitragsfreien freiwilligen Zuwendungen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an die ÖGK

 Weitere Expertise zu BGF

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geförderte Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Wien, zur Entwicklung strukturierter Unternehmensstrategien zur Gesundheitsförderung
  • Human Ressource Management Experts der Wirtschaftskammer Österreich
  • Lebens- und Sozialberatung: Expert:innen informieren, welche Perspektiven psychologische, Ernährungs- und sportwissenschaftliche Beratung eröffnen, wie diese bei der Orientierung helfen und wo man sie findet.
  • Österreichs Fitnessbranche: Eine Informationsseite des Fachverbands Freizeit- und Sportbetriebe mit der Möglichkeit Fitnessbetriebe online zu finden
  • ÖBSV: Die Mission des Österreichischen Betriebssport Verbands ist es, das Gesundheitsbewusstsein zu steigern, die Gemeinschaft zu pflegen und den Sport nachhaltig in Betrieben zu fördern

Möchten Sie ein BGF Projekt umsetzen? Alle Informationen zum Nutzen, zur Wirksamkeit und zur Umsetzung in Ihrem Betrieb finden Sie auf der Seite des Österreichischen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) oder auf Wir machen Gesundheit bzw. Gesundheit im Betrieb.

Für weitere Inspiration können Sie sich unter den Best-Practice-Beispielen der letzten Jahre wertvolle Ideen für Ihren Betrieb holen.


Betriebliche Wiedereingliederung

Die betriebliche Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ist ein freiwilliges Rückkehrmodell. Sie kann individuell zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber:innen vereinbart werden, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Monate gedauert hat. Sie bedarf zwischen den Beteiligten eine schriftliche Vereinbarung (Wiedereingliederungsvereinbarung) sowie die Erstellung eines Wiedereingliederungsplanes. 

Ziel ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach längeren – mindestens sechs-wöchigen – Krankenständen wieder stufenweise voll ins Berufsleben zurückzuführen. 

fit2work für Betriebe bietet kostenlose Betriebsberatungen zu dem Thema an.

Stand: 06.08.2025

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