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Fokus auf Glaspipette aus der Flüssigkeit in Phiole tropft, ringsum weitere Phiolen im Ausschnitt
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Steiermark: Qualifizierungsoffensive 2026 der Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Bereich chemisches Gewerbe

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Der/die Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt des Kursbeginns aktives Mitglied der Landesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger der Wirtschaftskammer Steiermark sein und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen, die dem Bereich des chemischen Gewerbes zuzuordnen ist, wie z.B:

„Erzeugung von Medizinprodukten“, „Erzeugung von kosmetischen Artikeln“, „Erzeugung von chemisch-technischen Produkten“, „chemische Laboratorien“ oder „Schädlingsbekämpfung“ …

Zum förderbaren Personenkreis zählen der/die Betriebsinhaber:in, Gesellschafter:innen sowie Mitarbeiter:innen des Unternehmens. Bei Mitarbeiter:innen muss während der gesamten Ausbildungsmaßnahme ein aufrechtes vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegen.

Mitgliedsunternehmen, die mit der Grundumlage im Rückstand sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Nicht umfasst von dieser Förderung sind Mitgliedsunternehmen mit den Gewerbeberechtigungen „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“ und „Hausbetreuung“.

Förderungsgegenstand

Aus- und Weiterbildungen bzw. Schulungen von ÖCERT-zertifizierten Bildungsanbietern, die z.B. für die Umsetzung von Maßnahmen notwendig sind, die in Gesetzen oder Normen von den Betrieben verlangt werden bzw. die in erkennbarem Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Schwerpunkt sind u.a.: REACH, EU-Kosmetikverordnung, branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Ausschlussgrund 

Nicht förderbar sind Fortbildungen, die von der Landesinnung selbst organisiert und ausgeschrieben werden. Nicht gefördert werden ebenso Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch bestehende Lehrbetriebsförderungen gefördert werden.

Art und Ausmaß der Förderung 

Gefördert werden 50 % der Nettokurskosten (ohne Prüfgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungs-kosten, …) für Absolvent:innen, die den Kurs im Jahr 2026 erfolgreich abgeschlossen haben. Die maximale Förderhöhe beträgt im Förderzeitraum pro Mitgliedsunternehmen 750,00 Euro.

Anmerkung 

Auch bei Mehrfachmitgliedschaft innerhalb der Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger können von Mitgliedsunternehmen Förderungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von höchstens 750,00 Euro pro Jahr beantragt werden.

Einreichung 

Förderansuchen haben schriftlich (per Mail) zu erfolgen und können durch den/die Antragstellerin nach Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.

Der Antrag hat zu enthalten:

  • WKO Mitgliedsnummer und Kontaktdaten des/der Antragsteller:in
  • Rechnung und Zahlungsbeleg
  • Teilnahmebestätigung/Zertifikat/Zeugnis mit 80% Anwesenheit
  • Bankverbindung 

Über die Förderwürdigkeit entscheidet ein Experten-Gremium der Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger.

Anträge für Förderungen von branchenspezifischen Schulungen, die im Jahr 2026 abgeschlossen wurden, sind bis spätestens 31.12.2026 an die Landesinnung zu übermitteln.

Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Steiermark

Körblergasse 111-113 
8010 Graz
T +43 316 / 601-481
M chemische.gewerbe@wkstmk.at
W www.profisfuersleben.at

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.