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Person, die sich über einen Schreibtisch beugt und auf einen geöffneten Laptop blickt. Die Hände stützen sich auf der Tischplatte ab. Auf dem Schreibtisch stehen unter anderem ein Stiftebehälter und weitere Arbeitsutensilien
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Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

KI-Kennzeichnung in der Film- und Musikwirtschaft

Mit dem EU AI Act gelten seit 2. August 2026 neue Transparenzpflichten

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2026
Seit dem 2. August 2026 müssen bestimmte (nicht alle) KI-Inhalte und KI-Anwendungen gekennzeichnet werden. 

Welche Inhalte und Anwendungen sind betroffen?

Nicht jeder mit KI erstellte Inhalt muss künftig gekennzeichnet werden. Die Transparenzpflichten betreffen insbesondere:

  • bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn keine ausreichende menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt
  • KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, wie z.B. Chatbots
  • Systeme zur Emotionserkennung
  • bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte
  • sogenannte Deepfakes

Ob eine Kennzeichnung notwendig ist, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab.

Besonders relevant für die Film- und Musikbranche ist die Kennzeichnungspflicht sogenannter Deepfakes. Ein "Deep Fake" (oder Deepfake) ist ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person als „täuschend echt“ erscheint.

Entscheidend ist, ob der konkrete Inhalt bzw. Kontext für das Publikum fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen kann. Dabei sind insbesondere Inhalt, Genre, Medium, Veröffentlichungsumfeld, Zielgruppe, Erwartungshaltung, Realismusgrad, Aussage des Inhalts und mögliche Weiterverbreitung zu berücksichtigen.

Für die Kreativwirtschaft ist besonders wichtig: Standardbearbeitungen, wie KI-generierte Hintergründe, Spezialeffekte, technische Vor- und Nachbearbeitung oder reine Produktionshilfen führen nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Anders kann es sein, wenn KI wesentliche Elemente erzeugt oder verändert, etwa reale Personen, Stimmen, Performances, historische Ereignisse, dokumentarische Szenen oder Produkt- und Werbeaussagen.

Einige Fragen sind noch offen

Bei der praktischen Umsetzung bestehen derzeit noch einige Auslegungsfragen. Branchenbezogene Leitlinien und Empfehlungen werden laufend ergänzt und präzisiert. Gleichzeitig steht in Österreich aktuell noch nicht fest, welche Behörde künftig für die Vollziehung der entsprechenden Bestimmungen des AI Acts zuständig sein wird. Diese Frage ist derzeit noch offen.

Zur Hilfestellung sind momentan folgende Dokumente verfügbar

Weitere Informationen finden Sie auch auf den KI-Informationsseiten der WKÖ: 
wko.at/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz
wko.at/information-consulting/kuenstliche-intelligenz