Lehrstellenförderung für 50% der Ausbildungsbetriebe gekürzt: Information für Gewerbe und Handwerk
Für Ausbildungsbetriebe mit mehr als einem Lehrling sinkt die Basisförderung
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Die Lehrstellenförderung wird für 50% der Ausbildungsbetriebe gekürzt. Das Einfrieren der Budgetmittel bedeutet nämlich für Ausbildungsbetriebe mit mehr als einem Lehrling deutliche Einbußen ab 1. Juli. - Nur der erste Lehrling ist von der Kürzung der Basisförderung ausgenommen.
Konkret sind durch den Erlass des Wirtschaftsministeriums ab 1. Juli 2026 folgende Änderungen bei der Basisförderung in der Betrieblichen Lehrstellenförderung vorgesehen:
- Für den ersten Lehrling bleibt die Förderung weiterhin zu 100 % aufrecht
- Ab dem zweiten Lehrling erfolgt eine Reduktion auf 75 %
Zur Erklärung: Das Gesamtbudget der Lehrlingsförderung ist seit 2023 mit 280 Mio. Euro gedeckelt. Die Lehrlingseinkommen sind seit damals aber stark gestiegen. Das Plus beträgt (je nach Lehrberuf bzw. Kollektivvertrag) zwischen 19 und 35 Prozent. Da sich die staatliche Basisförderung an den Lehrlingseinkommen bemisst, ist eine Unterdeckung entstanden, die jetzt faktische Kürzungen aus Sicht der Betriebe zur Folge hat.
Österreichs Betriebe investieren pro Jahr rund 2,5 Milliarden Euro in die Lehrlingsausbildung. Der staatliche Beitrag bleibt nun bis 2028 eingefroren und steigt dann minimal auf 285 Mio. Euro ab 2029 um je 5 Mio. Euro pro Jahr.
Kleine Betriebe essenziell
Einen Teilerfolg kann das Gewerbe und Handwerk zumindest für sich verbuchen: Der erste Lehrling wird weiterhin zur Gänze gefördert. Damit ist rund die Hälfte der Ausbildungsbetriebe in Österreich nicht von den Kürzungen betroffen. Gerade diese kleinen Betriebe sind das Rückgrat der dualen Ausbildung, sie schaffen zukunftssichere Jobs für junge Menschen und halten so die Wertschöpfung in ländlichen Regionen.
Noch weiter reichende Kürzungen konnten ebenfalls abgewendet werden. Dennoch bleibe der bittere Beigeschmack eines negativen Anreizes zum falschen Zeitpunkt: Die Lehrlinge, die wir heute nicht ausbilden können, werden uns morgen schmerzlich als Fachkräfte abgehen. Vermisst wird jegliche Wertschätzung für die betriebliche Ausbildung im Sozialministerium, die Lehrlingsausbildung sei dort offenkundig völlig falsch angesiedelt.
Zum Hintergrund
Die betriebliche Lehrstellenförderung ist eine Förderung, die aus Mitteln des Sozialministeriums (BMSGPK) finanziert und vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) verantwortet wird. Die Wirtschaftskammer wickelt diese Förderung im gesetzlichen Auftrag ab, kann diese aber natürlich nur auszahlen, wenn vom Bund ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden.