Unternehmensgründung für Personen mit Beeinträchtigung
Alle Infos zu Förderprogrammen und Kontaktstellen rund um die Gründung
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Förderprogramme
Sozialministeriumservice
Auszug aus den Bestimmungen des Sozialministeriumservice betreffend „Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit“:
Bei der Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit können Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % Zuschüsse gewährt werden.
Voraussetzungen
- Die wirtschaftliche Lage der antragstellenden Person wird durch die Unternehmensgründung verbessert
- Der Lebensunterhalt der antragstellenden Person bzw. der Angehörigen wird durch die Unternehmenstätigkeit gesichert
- Die notwendigen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit müssen vorliegen
- Eine Bedarfsbestätigung der Wirtschaftskammer muss vorgelegt werden Zuschusshöhe 50 % der getätigten Ausgaben in der Gründungsphase. Die maximale
Zuschusshöhe
ist mit der 100-fachen Ausgleichstaxe begrenzt. Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen. Eine Entscheidung über die konkrete Höhe der Förderung ist jedoch erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich.
Förderungen bei behinderungsbedingten Mehraufwänden
Zweck dieser Förderung ist die Sicherung bereits bestehender selbstständiger Erwerbstätigkeiten von Menschen mit Behinderung.
Voraussetzungen für die Förderung
Diese Förderung erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, die entweder als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen tätig sind oder einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und dort ausschließlich Familienmitglieder (im Sinne der Mitversicherung gemäß § 2 BSVG) beschäftigen oder den Betrieb (im Sinne von §§ 2a und 2b BSVG) gemeinsam führen.
Für diese Personengruppen gilt außerdem, dass (sie):
- nicht der Bilanzierungspflicht (im Sinne des § 189 Abs. 1 des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)) unterliegen oder von der Bilanzierungspflicht (gemäß § 189 Abs. 4 UGB) befreit sind
- deren Jahresumsatz den erhöhten Schwellenwert (gemäß § 189 Abs. 2 Z 2 UGB) nicht überschreitet,
- mit einem behinderungsbedingten Mehraufwand konfrontiert sind, der eine maßgebliche Belastung für die unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen muss durch Unterlagen belegt werden.
Höhe des Zuschusses
Die monatlichen Förderungen werden pauschal in Höhe der Ausgleichstaxe gewährt. Die Abgeltung kann bei besonderen Umständen verdoppelt werden, wenn die selbständige Person regelmäßig nicht mehr als ein halbes Vollzeitäquivalent als Arbeitnehmer:in beschäftigt ist, durch eine längere Abwesenheit (Krankenstand, Kuraufenthalt), die mit der Behinderung zusammenhängt, eine Ersatzkraft einstellen muss und der Bestand des Unternehmens durch die Abwesenheit gefährdet wäre.
Verdoppelt wird jedoch nur für die Dauer der Gefährdung.
Dauer der Förderung
Die Förderung wird jeweils für höchstens sechs Monate gewährt. Sie kann bei gleichbleibenden Voraussetzungen jedoch erneut gewährt werden.
Kleinstunternehmer und Kleinstunternehmerinnen
Kleinstunternehmer:innen können zur Absicherung ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit anfallende Kosten notwendiger externer Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen ersetzt werden.
Nichtbehinderungsbedingte Schulungskosten können bis zu 50 % ersetzt werden.