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Abbildung von Elektronikgeräten mit der Anzeige der Energieeffizienzklassen vor einer blauen Wand
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Elektrohandel

EU-Energielabel richtig verwenden: Vorschriften für Händler und Online-Shops

Alles zu den Kennzeichnungspflichten für Händler: So verwenden Sie das EU-Energielabel korrekt und rechtskonform

Lesedauer: 3 Minuten

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14.07.2026
Die korrekte Verwendung des EU-Energielabels ist für Händler, Liferanten und Online-Shops gesetzlich verpflichtend. Neben der richtigen Kennzeichnung im stationären Handel müssen auch Online-Angebote und Werbematerialien die aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienzkennzeichnungspflicht erfüllen. Wer Energielabel vollständig, gut sichtbar und gemäß den geltenden EU-Vorschriften einsetzt, schafft Transparenz für Verbraucher und vermeidet rechtliche Risiken.

Das neue EU-Energielabel erklärt

Das Energielabel hilft Verbrauchern dabei, energieeffiziente Produkte einfach zu vergleichen. Mit der Einführung der neuen Energieeffizienzklassen von A bis G wurden die bisherigen Klassen wie A+, A++ und A+++ schrittweise ersetzt. Heute gelten für zahlreiche Produktgruppen verbindliche Kennzeichnungspflichten, die sowohl Händler und Hersteller einhalten müssen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Beanstandungen durch die Marktüberwachung sowie mögliche Geldstrafen.

Das neue Energielabel ist leicht erkennbar:

  • Energieeffizienzklassen von A bis G
  • QR-Code mit direktem Link zur europäischen Produktdatenbank EPREL
  • Produktinformationen über das Produktdatenblatt (PIS)

Die neue Skala sorgt für mehr Transparenz und schafft wieder ausreichend Spielraum für zukünftige technische Entwicklungen.

Welche Produkte benötigen ein Energielabel?

Die Energiekennzeichnungsverordnungen gelten derzeit für 19 Produktgruppen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kühlschränke und Gefriergeräte
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Wäschetrockner
  • Fernseher und Displays
  • Klimaanlagen
  • Luft- und Wasser-Wärmepumpen
  • Haushaltsbacköfen
  • Dunstabzugshauben
  • Lichtquellen

Für gebrauchte Produkte gelten die Vorschriften grundsätzlich nicht, wobei es einzelne Ausnahmen gibt, beispielsweise beim Import in die EU.

Energielabel im stationären Handel richtig anbringen

Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die im Geschäft ausgestellten energieverbrauchsrelevanten Produkte mit einem Energielabel zu versehen.

Wer Produkte im Geschäft ausstellt, muss sicherstellen, dass das Energielabel:

  • gut sichtbar auf der Vorder- oder Oberseite angebracht ist,
  • vollständig dargestellt wird,
  • in Originalfarben gedruckt ist,
  • zur Modellbezeichnung des Produkts passt.

Fehlt das Label in der Verpackung, muss es beim Lieferanten angefordert oder über die EPREL-Datenbank bereitgestellt werden. Kunden müssen außerdem auf Wunsch das Produktdatenblatt erhalten.

Mindestgrößen für Energielabel

Es gibt Vorschriften, wonach das EU-Energielabel für Kunden in Ihrem Geschäft sichtbar und lesbar am Produkt angebracht sein muss. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Mindestgrößen.

Beispiele:

ProduktMindestgröße
Kühlschränke 96 × 192 mm
Waschmaschinen 96 × 192 mm
Smartphones 68 × 136 mm
Elektronische Displays unter 50 Zoll 57,6 × 115,2 mm
Professionelle Kühlschränke 110 × 220 mm

Die vorgeschriebenen Mindestmaße dienen dazu, dass Verbraucher das Energieeffizienzlabel jederzeit gut erkennen und lesen können.

Energielabel im Online-Shop

Auch im Online-Handel gelten klare gesetzliche Energieeffizienzkennzeichnungs-Vorgaben: Produkte, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, müssen mit dem Energielabel und einem Produktdatenblatt ausgezeichnet sein.

Das Energielabel muss:

  • in unmittelbarer Nähe zum Produktpreis oder Produktnamen erscheinen,
  • auf jeder Produktseite angezeigt werden,
  • auch in Listenansichten, Suchergebnissen und im Warenkorb sichtbar sein,
  • gemeinsam mit dem Produktdatenblatt verfügbar sein.

Anstelle des vollständigen Labels darf unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Energiepfeil verwendet werden. Beim Anklicken oder Überfahren mit der Maus muss sich jedoch unmittelbar das vollständige Energielabel öffnen.

Vorgaben für das EU-Energielabel bei Werbung und Marketingmaßnahmen

Nicht nur in Online-Shops, sondern auch in der Werbung muss die Energieeffizienz korrekt dargestellt sein. Das betrifft sowohl Händler als auch Lieferanten.

Betroffen sind beispielsweise:

  • Printanzeigen
  • Prospekte
  • Flyer
  • Online-Banner
  • Kataloge
  • technische Verkaufsunterlagen

Dabei muss mindestens angegeben werden:

  • die Energieeffizienzklasse des Produkts,
  • die Skala der verfügbaren Klassen (z. B. A–G),
  • ein korrekt dargestellter Energiepfeil.

Die Schriftgröße der Energieklasse darf dabei nicht kleiner sein als die Preisangabe.

Häufige Fehler bei der Energiekennzeichnung

In der Praxis treten immer wieder dieselben Fehler auf:

  • kein Energielabel am Produkt
  • falsche Größe
  • Schwarz-Weiß-Druck statt Originalfarben
  • altes und neues Energielabel gleichzeitig angebracht
  • falsche Positionierung des Labels
  • beschädigte QR-Codes
  • falscher Energiepfeil im Online-Shop
  • Produktdatenblatt falsch bezeichnet oder nicht vorhanden

Diese Fehler können zu Beanstandungen durch die Marktüberwachung führen.

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