EU-Energielabel richtig verwenden: Vorschriften für Händler und Online-Shops
Alles zu den Kennzeichnungspflichten für Händler: So verwenden Sie das EU-Energielabel korrekt und rechtskonform
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Das neue EU-Energielabel erklärt
Das Energielabel hilft Verbrauchern dabei, energieeffiziente Produkte einfach zu vergleichen. Mit der Einführung der neuen Energieeffizienzklassen von A bis G wurden die bisherigen Klassen wie A+, A++ und A+++ schrittweise ersetzt. Heute gelten für zahlreiche Produktgruppen verbindliche Kennzeichnungspflichten, die sowohl Händler und Hersteller einhalten müssen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Beanstandungen durch die Marktüberwachung sowie mögliche Geldstrafen.
Das neue Energielabel ist leicht erkennbar:
- Energieeffizienzklassen von A bis G
- QR-Code mit direktem Link zur europäischen Produktdatenbank EPREL
- Produktinformationen über das Produktdatenblatt (PIS)
Die neue Skala sorgt für mehr Transparenz und schafft wieder ausreichend Spielraum für zukünftige technische Entwicklungen.
Welche Produkte benötigen ein Energielabel?
Die Energiekennzeichnungsverordnungen gelten derzeit für 19 Produktgruppen. Dazu gehören unter anderem:
- Kühlschränke und Gefriergeräte
- Waschmaschinen
- Geschirrspüler
- Wäschetrockner
- Fernseher und Displays
- Klimaanlagen
- Luft- und Wasser-Wärmepumpen
- Haushaltsbacköfen
- Dunstabzugshauben
- Lichtquellen
Für gebrauchte Produkte gelten die Vorschriften grundsätzlich nicht, wobei es einzelne Ausnahmen gibt, beispielsweise beim Import in die EU.
Energielabel im stationären Handel richtig anbringen
Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die im Geschäft ausgestellten energieverbrauchsrelevanten Produkte mit einem Energielabel zu versehen.
Wer Produkte im Geschäft ausstellt, muss sicherstellen, dass das Energielabel:
- gut sichtbar auf der Vorder- oder Oberseite angebracht ist,
- vollständig dargestellt wird,
- in Originalfarben gedruckt ist,
- zur Modellbezeichnung des Produkts passt.
Fehlt das Label in der Verpackung, muss es beim Lieferanten angefordert oder über die EPREL-Datenbank bereitgestellt werden. Kunden müssen außerdem auf Wunsch das Produktdatenblatt erhalten.
Mindestgrößen für Energielabel
Es gibt Vorschriften, wonach das EU-Energielabel für Kunden in Ihrem Geschäft sichtbar und lesbar am Produkt angebracht sein muss. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Mindestgrößen.
Beispiele:
| Produkt | Mindestgröße |
|---|---|
| Kühlschränke | 96 × 192 mm |
| Waschmaschinen | 96 × 192 mm |
| Smartphones | 68 × 136 mm |
| Elektronische Displays unter 50 Zoll | 57,6 × 115,2 mm |
| Professionelle Kühlschränke | 110 × 220 mm |
Die vorgeschriebenen Mindestmaße dienen dazu, dass Verbraucher das Energieeffizienzlabel jederzeit gut erkennen und lesen können.
Energielabel im Online-Shop
Auch im Online-Handel gelten klare gesetzliche Energieeffizienzkennzeichnungs-Vorgaben: Produkte, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, müssen mit dem Energielabel und einem Produktdatenblatt ausgezeichnet sein.
Das Energielabel muss:
- in unmittelbarer Nähe zum Produktpreis oder Produktnamen erscheinen,
- auf jeder Produktseite angezeigt werden,
- auch in Listenansichten, Suchergebnissen und im Warenkorb sichtbar sein,
- gemeinsam mit dem Produktdatenblatt verfügbar sein.
Anstelle des vollständigen Labels darf unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Energiepfeil verwendet werden. Beim Anklicken oder Überfahren mit der Maus muss sich jedoch unmittelbar das vollständige Energielabel öffnen.
Vorgaben für das EU-Energielabel bei Werbung und Marketingmaßnahmen
Nicht nur in Online-Shops, sondern auch in der Werbung muss die Energieeffizienz korrekt dargestellt sein. Das betrifft sowohl Händler als auch Lieferanten.
Betroffen sind beispielsweise:
- Printanzeigen
- Prospekte
- Flyer
- Online-Banner
- Kataloge
- technische Verkaufsunterlagen
Dabei muss mindestens angegeben werden:
- die Energieeffizienzklasse des Produkts,
- die Skala der verfügbaren Klassen (z. B. A–G),
- ein korrekt dargestellter Energiepfeil.
Die Schriftgröße der Energieklasse darf dabei nicht kleiner sein als die Preisangabe.
Häufige Fehler bei der Energiekennzeichnung
In der Praxis treten immer wieder dieselben Fehler auf:
- kein Energielabel am Produkt
- falsche Größe
- Schwarz-Weiß-Druck statt Originalfarben
- altes und neues Energielabel gleichzeitig angebracht
- falsche Positionierung des Labels
- beschädigte QR-Codes
- falscher Energiepfeil im Online-Shop
- Produktdatenblatt falsch bezeichnet oder nicht vorhanden
Diese Fehler können zu Beanstandungen durch die Marktüberwachung führen.