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Sanduhr mit Geldmünzen vor einer blauen Wand auf einem Holzuntergrund
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Grafische Schnellübersicht über die Insolvenzverfahren

Sanierungsverfahren mit/ohne Eigenverwaltung, Konkursverfahren

Lesedauer: 2 Minuten

Hinweis
Die in dieser Übersicht bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.

Trotz sorgfältiger Recherche und Erstellung kann keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abweichende Bestimmungen gelten können.

Weitere Infos zum Thema: Insolvenzrecht

Insolvenzverfahren für Unternehmer

Antragstellung durch Schuldner binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung (§ 69 Abs 2 IO) bzw. Konkursantrag durch Gläubiger (§ 70 IO)  
   
Kostenvorschuss eingelangt/ kostendeckendes Vermögen vorhanden?

Kostenvorschuss nicht eingelangt/ kostendeckendes Vermögen nicht vorhanden

Abweisung des Insolvenzantrags (§ 71a IO)

Verlust der Gewerbeberechtigung (Gewerbeausschlussgrund für drei Jahre)

Liquidation und Löschung der juristischen Person aus dem Firmenbuch

 
Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Prozesssperre, Exekutionssperre)  
           ↓                                                      ↓                                               ↓                                                                                                               
SANIERUNGSVERFAHREN MIT EIGENVERWALTUNG (§§ 169 ff IO) SANIERUNGSVERFAHREN OHNE EIGENVERWALTUNG (§§ 167 ff IO) KONKURSVERFAHREN (§§ 180 f IO)  
Ziel: Sanierung des Unternehmens – Fortführung mit Sanierungsplan

Ziel: Verwertung des Vermögens und Verteilung an Gläubiger

Schuldner kann Antrag auf Sanierungsplan stellen

 
Im Sanierungsplan Quote von mindestens 30 % zahlbar in längstens zwei Jahren angeboten. Im Sanierungsplan Quote von mindestens 20 % zahlbar in längstens zwei Jahren angeboten.  
Sanierungsverwalter Sanierungsverwalter Masseverwalter    
Schuldner führt Unternehmen grundsätzlich selbst weiter. Sanierungsverwalter überwacht. Für bestimmte Tätigkeiten Zustimmung des Sanierungsverwalters. Sanierungsplan unter Leitung des Sanierungsverwalters. Schuldner verliert Verfügungsgewalt über Unternehmen. Verfügungsgewalt über Insolvenzmasse geht auf Masseverwalter über (vom Gericht bestellt).    
   
Insolvenzverfahren    


 ↓ 

 

 

Sanierungsverfahren Konkursverfahren

 

 

Zustimmung der Gläubiger zu Sanierungsplan Scheitern des Sanierungsversuchs Auszahlung der Quote

keine Quote an Gläubiger

Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Gerichtsbeschluss

               ↓                 

 

               ↓                    Weiterführung als Konkursverfahren

 

Aufhebung des Insolvenzverfahrens

 

 

endgültige Restschuldbefreiung nach vollständiger Erfüllung Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis, Restschuldbefreiung Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis, Restschuld bleibt aufrecht

 

 

 

 

 

PRIVATINSOLVENZ

 

 

 

Zahlungsplan (§§ 193 ff IO): angemessene Quote an Gläubiger (Zahlungsfrist max. 7 Jahre)

 

 

Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan/Abschöpfungsplan (§§ 199 ff IO): wenn Zahlungsplan scheitert; Schuldner tritt pfändbare Einkünfte über 3 (Tilgungsplan) bzw. 5 Jahre (Abschöpfungsplan) ab, Restschuldbefreiung bei Wohlverhalten.

 

 




Stand: 05.12.2025

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