Empfehlung für eine Erhöhung der Mindestlöhne im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Gilt für:
Österreichweit

Empfehlung des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister für eine Erhöhung der Mindestlöhne im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Warum kommt es zu einer Empfehlung und nicht zu einem KV-Abschluss?

Am 19. Jänner 2021 fand die 2. KV-Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft PRO-GE für den KV AKÜ 2021 statt. Dabei wurde vom KV-Verhandlungsteam der Personaldienstleister unter der Verhandlungsleitung von Fachgruppenobfrau Heidi Blaschek weiterhin konsequent die festgelegte Verhandlungsstrategie verfolgt um eine branchengerechte und rechtssichere Lösung zum Thema Kündigungsfristen / Saison zu erreichen.

Der Gewerkschaft PRO-GE wurde eine empirische Erhebung, welche die Saisoneigenschaft der Arbeitskräfteübelassung eindeutig belegt, vorgelegt. Diese Tatsache wird jedoch von der Gewerkschaft PRO-GE derzeit strikt abgelehnt. Da eine Regelung der Kündigungsfristen für die Branche der Arbeitskräfteüberlassung von existentieller Wichtigkeit ist, wurden die KV-Verhandlungen nun abermals unterbrochen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Da den MitarbeiterInnen der Branche unbedingt eine Lohnerhöhung zukommen soll, empfiehlt der Fachverband allen Mitgliedsbetrieben dringendst, eine Erhöhung der Mindestlöhne für ihre Mitarbeiter auszusprechen.


Vor der Auszahlung des Monatslohnes schließen Sie bitte folgende Vereinbarung mit Ihren MitarbeiterInnen ab:

                                                 Vereinbarung

Herrn/Frau ............................... wird am ................eine freiwillige Erhöhung der Mindestlöhne im Ausmaß von ........ % ab 1.1.2021 gewährt.

Nachdem bis dato noch keine Einigung zwischen den Kollektivvertragsparteien über eine Erhöhung der Kollektivvertragslöhne bei den Arbeitskräfteüberlassern gegeben hat, wird diese freiwillige Erhöhung der Mindestlöhne mit folgendem Vorbehalt gewährt:

Diese Lohnerhöhung stellt eine Vorwegnahme der nächsten zu erwartenden (auch nachträglichen) kollektivvertraglichen KV- bzw. Ist-Lohnerhöhung für das Jahr 2021 dar und wird auf diese Erhöhung voll angerechnet.

Sollte sich herausstellen, dass ein Rechtsanspruch (mangels eines Kollektivvertragsabschlusses der Arbeitskräfteüberlasser für das Jahre 2021) auf Auszahlung dieses Betrages dem Grunde oder der Höhe nach nicht besteht, ist der Arbeitgeber berechtigt, die freiwillig gewährte Lohnerhöhung zur Gänze oder anteilig zurückzufordern.


Die empfohlenen Mindestlöhne betragen ab 01.01.2021

BG F Techniker € 19,28
BG E Qualifizierter Facharbeiter € 15,65
BG D Facharbeiter € 13,60
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 12,14
BG B Angelernte Arbeitnehmer € 10,80
BG A Ungelernte Arbeitnehmer
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 10,64

Dies entspricht einer Erhöhung von 1,45 % (BG A zzgl. € 0,10).

Der Mindestmonatslohn entsprechend dieser Empfehlung beträgt somit 1.781,14 Euro.


Fachverband der gewerblichen Dienstleister

Marcus Kleemann e.h.

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner e.h.

Fachverbandsgeschäftsführer

FGO Heidi Blaschek e.h.
 Verhandlungsführerin

 KV-Verhandlungsteam
        Arbeitgeber


Wien, am 20.01.2021