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Gehaltsordnung Musiker in Konzertlokal-, Musik- und Tanzbetrieben, Angestellte, gültig ab 1.5.2025

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag für Musiker ab 1. Mai 2025 (Gehaltstabelle)

Anlage A/1 zu § 32 des Musikerkollektivvertrages

Ab 1. Mai 2025 erhalten die Musiker je nach der Dauer ihrer Dienstleistung einen monatlichen Bruttogehalt nach folgenden Mindestsätzen:

Bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden pro Arbeitstag
täglich viermal wöchentlich dreimal wöchentlich zweimal wöchentlich
€ 1.647,10 € 1.210,21 € 1.016,91 € 714,10

Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden pro Arbeitstag
täglich viermal wöchentlich dreimal wöchentlich zweimal wöchentlich
€ 1.911,80 € 1.373,54 € 1.169,72 € 807,33

Bei einer Arbeitszeit bis zu 6 Stunden pro Arbeitstag
täglich viermal wöchentlich dreimal wöchentlich zweimal wöchentlich
€ 2.085,00 € 1.496,14 € 1.268,32 € 888,61

Anlage A/2 zu § 33 des Musikerkollektivvertrages

Ab 1. Mai 2025 erhalten die Musiker je nach der Dauer ihrer ambulanten Dienstleistung ein Gehalt nach folgenden Mindestsätzen:

€ 48,00 brutto pro Arbeitsstunde bis zu einer Arbeitszeit von 6 Stunden Dauer. Bei längerer Arbeitszeit beträgt der Stundensatz € 40,00 brutto. Das Mindestgehalt pro Dienstleistung beträgt € 88,00 brutto.