Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2026 und 2027
- Gilt für:
- Österreichweit
Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2026
Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2025 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro ab 1.1.2026:
Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2026
| Beschäftigungsgruppe | Mindeststundenlöhne ab 1.1.2026 |
|---|---|
| BG F Techniker | € 24,82 |
| BG E Qualifizierter Facharbeiter | € 20,14 |
| BG D Facharbeiter | € 17,50 |
| BG C Qualifizierte Arbeitnehmer | € 15,62 |
| BG B Angelernte Arbeitnehmer | € 13,90 |
| BG A Ungelernte Arbeitnehmer (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) | € 13,90 |
Dies entspricht einer Erhöhung von 2,30 %.
Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.326,86 Euro.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
2. Regelung für auswärtige Arbeiten
Die Höhe des Taggeldes, wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine
Nächtigung außer Haus erfordert, beträgt ab 1.1.2026 € 30,00
Das Nächtigungsgeld beträgt ab 1.1.2026 € 17,00
3. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
4. Lohnabschluss 1.1.2027
a) Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne:
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne werden ab 1.1.2027 um 2,00 % erhöht.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
b) Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
c) Regelung für auswärtige Arbeiten
Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 14,10
Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 25,00
5. Regelung für auswärtige Arbeiten ab 1.1.2028
Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2028 € 15,00
6. Geltungstermine:
- Punkt 1. bis 3.: 01.01.2026
- Punkt 2. und 4.: 01.01.2027
- Punkt 5.: 01.01.2028
Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister
Komm.-Rat Marcus Kleemann
Fachverbandsobmann
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
FGO Heidi Blaschek
Bundesvorsitzende Personaldienstleister
Für die Gewerkschaft PRO-GE
Thomas Grammelhofer
Bundesbranchensekretär
Klaus Mayerhofer
Bundesbranchenvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundesgeschäftsführer
Wien, am 10.12.2025