Zum Inhalt springen

Lohnordnung F Chemische Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2022

Gültigkeit:
1.5.2022 - 30.4.2023
Gilt für:
Österreichweit

Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Monatslohntarif

Für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge der Firmen

Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Patheon Austria GmbH & CoKG, ESIM Chemicals GmbH, Vertellus Specialties Austria GmbH und Nufarm GmbH & Co KG

Beilage F zum Kollektivvertrag vom 3. Mai 2022


Ab 1. Mai 2022 gilt bei 38-stündiger wöchentlicher Arbeitszeit nachstehende Lohntabelle:

Kategorie Bezeichnung Monatsgrundwert
in Euro
15 Spezialfacharbeiter Sonderklasse I 3.070,07
14 Spezialfacharbeiter Sonderklasse II 2.993,26
13 Spezialfacharbeiter I 2.916,54
12 Spezialfacharbeiter II 2.839,91
11 Qualifizierte Facharbeiter I 2.763,26
10 Qualifizierte Facharbeiter II 2.686,59
09 Facharbeiter I 2.614,67
08 Facharbeiter II 2.553,91
07 Angelernte Arbeiter I 2.481,12
06 Angelernte Arbeiter II 2.419,40
05 Angelernte Arbeiter III 2.357,10
04 Angelernte Arbeiter, Sonst. Arbeiter I 2,300,14
03 Sonstige Arbeiter II 2.237,80
02 Sonstige Arbeiter III 2.186,46

Die Zuordnung der Arbeiter zu den einzelnen Kategorien ergibt sich aus der betrieblichen Vereinbarung über die lohnmäßige Einstufung der Arbeiter und Arbeiterinnen der oben angeführten Unternehmen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Vom Monatsgrundwert wird der Erfahrungswert berechnet, allenfalls auch die Funktionszulage und die Vertretungszulage.

Lehrlingseinkommen: Euro/Monat
Lehrlinge im 4. Lehrjahr 1.824,00
Lehrlinge im 3. Lehrjahr 1.563,50
Lehrlinge im 2. Lehrjahr 1.303,00
Lehrlinge im 1. Lehrjahr 1.042,50