Lohnordnung Gablonzer Warenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026
- Gültigkeit:
- 1.1.2026 - 31.12.2026
- Gilt für:
- Österreichweit
Zusatzkollektivvertrag
zum Kollektivvertrag der GABLONZER BETRIEBE vom 13. Mai 1985
I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt
a) räumlich für das Gebiet der Republik Österreich.
b) fachlich für alle Betriebe der vertragsabschließenden Arbeitgeberorganisation, die ganz oder überwiegend Waren nach Gablonzer Art herstellen.
c) persönlich für alle in den Betrieben beschäftigten Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge, mit Ausnahme kaufmännischer Lehrlinge.
II. Durch diesen Zusatzkollektivvertrag wird der lohnrechtliche Teil des Kollektivvertrages wie folgt neu geregelt
Ab 1.1.2026 gilt folgende Lohntabelle:
Lohnstufe I
Spezialarbeiter ............ € 13,73
Lohnstufe II
Facharbeiter ................ € 12,00
Lohnstufe III
Qualifizierte Arbeiter
nach 6 Monaten ........... € 12,00
in den ersten 6 Monaten € 11,13
Lohnstufe IV
Arbeiter ......................... € 10,93
Lehrlingseinkommen
| 1. Lehrjahr | 35 % der Lohnstufe II | zuzüglich 0,4 % | € 729,51 |
| 2. Lehrjahr | 45 % der Lohnstufe II | zuzüglich 0,4 % | € 937,94 |
| 3. Lehrjahr | 60 % der Lohnstufe II | zuzüglich 0,4 % | € 1.250,58 |
| 4. Lehrjahr | 80 % der Lohnstufe II | zuzüglich 0,4 % | € 1.667,44 |
Internatskosten
Der Lehrberechtigte hat die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu tragen. Der Lehrberechtigte kann einen Ersatz der Kosten bei der für ihn zuständigen Lehrlingsstelle beantragen.
III. Geltungsbeginn
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird mit 1. Jänner 2026 wirksam und gilt bis 31. Dezember 2026.
Gleichzeitig tritt der lohnrechtliche Teil des Zusatzkollektivvertrages vom 11. Jänner 2024 sowie die Ergänzung vom 3. Dezember 2024 außer Kraft.
Wien, am 2.12.2025
FACHVERBAND DER GLASINDUSTRIE ÖSTERREICHS
Der Obmann:
DI Johann Eggerth e.h.
Der Obmann:
DI Johann Eggerth e.h.
BUNDESINNUNG DER KUNSTHANDWERKE
Der Bundesinnungsmeister:
KR Wolfgang Hufnagl e.h.
Die Geschäftsführerin:
Mag. Iris Dittenbach e.h.
Die Verhandlungsleiterin:
Mag. Claudia Aichhorn e.h.
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Produktionsgewerkschaft
Der Bundesvorsitzende:
Reinhold Binder e.h.
Der Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach e.h.
Der Sekretär:
Patrick Stockreiter e.h.