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Lohnordnung Konditoren Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Steiermark
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
ab 1.7.2026

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Körblergasse 111-113, 8010 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Lohnvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Steiermark

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

II. Geltungstermin

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1.7.2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von 11 Monaten.
Somit tritt der alte Lohnvertrag mit Wirksamkeit vom 28.5.2025 außer Kraft.

III. Lohnsätze

LohnkategorieStundenlöhne
in Euro ab 1.7.2026
Monatslöhne
in Euro ab 1.7.2026
1. BackstubenleiterInnen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)15,532.593,51
2. Konditorgesellin / Konditorgeselle  
a) nach dem 12. GeselIen/Innenjahr14,342.394,78
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr13,342.227,78
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr12,942.160,98
d) im 3. Gesellen/Innenjahr12,092.019,03
e) bis zum vollendeten 2. GeselIen/Innenjahr11,681.950,56
f) während der Dauer der Behaltepflicht11,52 1.923,84
3. ProfessionistInnen und KraftfahrerInnen13,292.219,43
4. Qualifizierte/r Arbeiterinnen und Arbeiter11,681.950,56
5. Arbeiter und Arbeiterinnen11,521.923,84
6. ServiererInnen und LadnerInnen  
a) mit 2-jähriger Praxis11,681.950,56
b) AnfängerInnen11,521.923,84

Lehrlingsentschädigungen:monatlich brutto in Euro ab 1.7.2026
1. Lehrjahr580,00
2. Lehrjahr721,00
3. Lehrjahr973,00

IV. Begünstigungsklausel

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.

Graz, am 1.7.2026

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK 
Berufszweig Konditoren
 
8010 Graz, Körblergasse 111 – 113, Postfach 1038

Erich Handl

Innungsmeister des Berufszweiges Konditoren

Ing. Josef Moßhammer

Landesinnungsmeister

Mag. Manuel Höfferer

Geschäftsführer

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer 

Patrick Stockreiter

Sekretär