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Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Vorarlberg
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
1.5.2026 - 30.4.2027

Zusatzkollektivvertrag

1.5.2026
(Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – 
Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)
6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, 
Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer:innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 01.05.2025 außer Kraft.

Dieser Vertrag wurde für eine 13-monatige Laufzeit zugesagt. Somit tritt dieser Vertrag am 01.06.2027 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Pos Kategorie

Stundenlohn
1/167 

Monatslohn
1 Backstubenleiter:in, Erstgeselle:in mit verantwortlicher Tätigkeit 14,94 2.494,39
2 a) Konditor:in mit mehr als 3 Gesellinnen-/Gesellenjahren 14,20 2.371,46
  b) Konditor:in im 2. und 3. Gesellinnen-/ Gesellenjahr 12,96 2.164,05
  c) Konditor:in im 1. Gesellinnen-/ Gesellenjahr 12,08 2.017,34
  d) Konditor:in während der Weiterbeschäftigung von ausgelernten Lehrlingen 10,77 1.799,29
  e) Arbeitnehmer:innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne LAP 11,20 1.870,79
3 Kraftfahrer:innen 12,23 2.041,79
4 Sonstige Arbeitnehmer:innen    
  a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungs-verhältnisses im Betrieb 12,05 2.011,64
  b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 10,84 1.810,48
5 Ladner:innen und Servierer:innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis 12,05 2.011,64
6 Lehrlingseinkommen/Monat    
  1. Lehrjahr monatlich   641,47
  2. Lehrjahr monatlich   813,57
  3. Lehrjahr monatlich   1.002,46
7 1 1/2-jährige Ausbildung als Konditor:in bei Anrechnung einer dreijährigen Bäcker:innenlehre    
  a) in den ersten sechs Monaten   835,29
  b) in den weiteren zwölf Monaten   1.029,23

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer:innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer:innen empfohlen.

Feldkirch, 13.06.2026

Wirtschaftskammer Vorarlberg
Innung der Lebensmittelgewerbe – Die Konditoren für Vorarlberg

Mst. Wolfgang Fitz
Innungsmeister

Mst. Gunther Fenkart
Innungsmeister/Berufsgruppensprecher

Lampert Patric
Geschäftsführer

Gewerkschaft PRO-GE

Reinhold Binder
Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach
Bundesgeschäftsführer

Patrick Stockreiter
Branchensekretär