Lohnordnung Textilindustrie Tirol, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2017

Gilt für:
Tirol

Lohntarif für die Textilindustrie Tirol

                          Gültig ab 1.4.2017


Lohngruppe €/Stunde
A ................................................................................................  8,51
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung  
B ................................................................................................  8,80
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung  
C ................................................................................................ 9,01
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen  
D ................................................................................................  9,64
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern  
E ................................................................................................ 10,54
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist  
F ................................................................................................  12,37
SpitzenfacharbeiterInnen  

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.4. 2017:

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in Euro: Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr    614,00    764,00
im 2. Lehrjahr     759,00 1.024,00
im 3. Lehrjahr    978,00 1.277,00
im 4. Lehrjahr 1.214,00 1.481,00
Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in Euro: Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr  614,00    764,00
im 2. Lehrjahr 855,00 1.123,00

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1.4.2017, nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.