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Verschiedene Eurogeldscheine durcheinander liegend, darauf Taschenrechner und Stromverteiler platziert
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Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bis 2. November möglich

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Zur Abfederung der erhöhten Energiekosten im heurigen Jahr gibt es den Energiekostenzuschuss II. Anders als beim Energiekostenzuschuss für das Vorjahr sind nun weitere Energieträger wie Heizöl oder Pellets erstattungsfähig. Die Fördersätze werden erhöht. Es gibt fünf Stufen. In der ersten Stufe, die für die meisten Betriebe in Frage kommen wird, beträgt der Fördersatz 50 %. Die Richtlinie mit den Details ist noch nicht verfügbar.

Den Antrag können grundsätzlich alle Unternehmen stellen. Es gibt aber einige allgemeine Einschränkungen.

Um später den eigentlichen Antrag stellen zu können, ist es unbedingt erforderlich, bis zum 2. November 2023 eine Voranmeldung auf der Internetseite des AWS-Fördermanagers (die AWS ist die abwickelnde Förderstelle) zu machen. 

Die bisher vorliegenden Informationen zum Energiekostenzuschuss sind hier verfügbar:

Hier der Link zur Voranmeldung.

Achtung

Eine Antragstellung ohne vorherige Voranmeldung ist nicht möglich.


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