Energiekostenzuschuss II: Letztes Antragsfenster endet am 7. Dezember 2023
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14.09.2024
Bis 2. November war die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II möglich. Mit diesem Energiekostenzuschuss wird ein Teil der erhöhten Kosten im Jahr 2023 für verschiedene Energieträger refundiert. Ohne Voranmeldung gibt es keine Möglichkeit der Antragstellung.
Nach der Voranmeldung wurden den Förderwerbern individuelle Antragszeiträume zugewiesen. Innerhalb des zugewiesenen Zeitraums muss der eigentliche Antrag gestellt werden. Die letzten Antragsfenster enden am 7. Dezember. Entscheidend ist aber das individuell zugeteilte Antragsfenster. Dieses muss eingehalten werden.
Weitere Informationen zum EKZ II finden sie hier.