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Bunte Post-its mit Aufschrift Information auf einem weißen Untergrund, daneben ragen eine Tatur, eine Maus sowie ein Smartphone ins Bild
© Markus Mainka | stock.adobe.com
Versicherungsagenten, Landesgremium

Stellungnahme zum Digital Operational Resilience Act (DORA)

Die Zahl der betroffenen Versicherungsvermittler ist klein, aber die Verpflichtungen durch die DORA-Verordnung wirken sich trotzdem aus.

Lesedauer: 1 Minute

06.03.2024

Das Bundesgremium der Versicherungsagenten hat auf Nachfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) eine Stellungnahme zur Betroffenheit von Versicherungsvermittlern durch die DORA-Verordnung abgegeben.

Auch wenn die Zahl der direkt betroffenen Versicherungsagenten klein ist, ist davon auszugehen, dass die auf der Verordnung basierende Verpflichtungen sich auf die Versicherungsagenten auswirken. Dies passiert einerseits ganz faktisch, mit zusätzlichen Hürden bei der Nutzung der IT-Systeme der Versicherer. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass Versicherer zur Sicherstellung der Einhaltung ihrer Pflichten, ihre Verträge mit den Versicherungsagenten anpassen könnten.

Im Fazit werden alle Versicherungsvermittler indirekt betroffen sein. Das Bundesgremium hat daher ersucht, dies bei der zukünftigen Kommunikation mit dem BMAW und gegebenenfalls beim Vollzug zu berücksichtigen.

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