„Made in Kärnten“ in alle Welt – Verpackungsbürokratie bremst kleine Betriebe
Die neue EU-Verpackungsverordnung belastet Kärntner Betriebe. Die Sparte Gewerbe und Handwerk fordert Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
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Ob handgefertigte Schokolade, Spezialitäten aus dem Gailtal oder Einzelstücke aus einer Kärntner Kunsthandwerkswerkstatt: Viele heimische Betriebe haben sich mit ihren Produkten auch über die Landesgrenzen hinaus einen Namen gemacht. Der europäische Binnenmarkt bietet ihnen die Chance, neue Kunden zu erreichen. Wer seine Waren jedoch beispielsweise nach Deutschland, Italien oder Slowenien verschickt, muss sich je nach Vertriebsmodell und Zielland mit unterschiedlichen Registrierungs- und Meldepflichten für Verpackungen auseinandersetzen. Für kleine Manufakturen und Handwerksbetriebe, die oft nur wenige Pakete ins Ausland versenden, übersteigen Gebühren und Verwaltungskosten den Ertrag aus einzelnen Auslandsgeschäften. Grund ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden ist und schrittweise weitere Vorgaben mit sich bringt. Was für größere Unternehmen zu bewältigen ist, kostet kleine Betriebe wertvolle Zeit.
„Wenn für ein paar Pakete ins Ausland unterschiedliche nationale Verfahren notwendig sind, steht der Aufwand in keinem Verhältnis mehr zum Geschäft. Unsere Betriebe sollen ihr Handwerk ausüben können, statt sich durch einen Dschungel an Verpackungsvorschriften arbeiten zu müssen“, kritisiert Peter Storfer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Kärnten. Damit droht Bürokratie genau das zu unterlaufen, was Europa ermöglichen soll: den freien Warenverkehr.
Ein Binnenmarkt, 27 Mitgliedstaaten – aber viele Verfahren
Dass Verpackungsabfälle reduziert und Ressourcen geschont werden müssen, steht außer Frage. Viele Kärntner Betriebe achten bereits heute darauf, möglichst wenig Verpackungsmaterial einzusetzen. Storfer fordert daher weitreichende Erleichterungen für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme: „Eine Kleinstunternehmerregelung könnte hier wirksam entlasten. Ergänzend wären Bagatellgrenzen anhand der tatsächlichen Verpackungsmengen denkbar. Kleine Mengen sollten auch kleine Pflichten bedeuten – sonst wird aus Umweltverantwortung eine Belastung, die vor allem jene trifft, die ohnehin alles selbst erledigen.“ Denn: „Ein Binnenmarkt, den sich kleine Betriebe wegen der Bürokratie nicht leisten können, verfehlt seinen Zweck. Europa darf unternehmerische Initiative nicht mit Verwaltungskosten ausbremsen. Unsere Betriebe brauchen Zugang zu Kunden, nicht einen eigenen Ansprechpartner für jedes Lieferland. Eine Ausnahme unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz und eine zentrale EU-Abwicklung wären konkrete Ansätze, um diese Schieflage zu korrigieren.“
Gerade für Kärnten, das unmittelbar an Italien und Slowenien grenzt, ist ein funktionierender Binnenmarkt besonders wichtig. „Schließlich sollen heimische Betriebe ihre Produkte möglichst einfach über die Grenzen hinweg verkaufen können. Und nicht irgendwann feststellen müssen, dass sich der Versand wegen der Bürokratie nicht mehr lohnt“, so Storfer abschließend.