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AUSTRIAPRO - Definition wissenschaftlicher Mitglieder

Information

Lesedauer: 1 Minute

21.03.2024

Zur Auswahl wissenschaftlicher Mitglieder verwendet die AUSTRIAPRO - in Anlehnung an die Vorgehensweise der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)*) -  die eingeschränkte Definition des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation 2022 (ABI. C 414 vom 28.10.2022):

Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder "Forschungseinrichtung" bezeichnet Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) oder Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten. Übt eine derartige Einrichtung auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen. Unternehmen, die beispielsweise als Anteilseigner oder Mitglied bestimmenden Einfluss auf eine solche Einrichtung ausüben können, darf kein bevorzugter Zugang zu den von ihr erzielten Ergebnissen gewährt werden.

*) Siehe Anbieter-Forschungseinrichtungen (ffg.at)