Betriebshaftpflichtversicherung
für Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure Niederösterreich
Lesedauer: 1 Minute
Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt automatisch für alle aktiven Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (auch Heilmasseure).
Ausnahmen: Permanent Make-Up, Microblading, Tätowieren und Piercen!
Jene Betriebe, die über eine Berechtigung für Permanent Make-Up oder Microblading verfügen, können sich ebenfalls günstig über die Innungshaftpflichtversicherung versichern lassen. Allerdings ist hier die Bekanntgabe bei der Innung und die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 15,-- pro Jahr erforderlich.
Auch die Piercer und Tätowierer sind aus der Innungshaftpflichtversicherung ausgenommen, können sich jedoch ebenfalls günstig über diese versichern. Erforderlich ist hier ebenso die Bekanntgabe bei der Innung sowie die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 125,- jährlich.
Haftpflichtversicherung heißt:
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Unternehmer unabsichtlich zufügt.
Es muss der handelnden Person ein Verschulden nachzuweisen sein.
Beispiele Personenschäden:
- Eine Fußpflegerin schneidet z.B. in die Ferse und diese Person verlangt dann
Schmerzensgeld und die Behandlungskosten plus Verdienstentgang (längerer
Krankenstand, weniger Einkommen) - Ein Kunde legt sich auf die Liege, diese ist defekt, bricht zusammen und der Kunde
verletzt sich dabei. - Ein Kunde rutscht vor dem Studio aus, verletzt sich.
Kein Personenschaden liegt vor:
Wenn der Kunde schwarze Augenbrauen haben möchte und die Kosmetikerin braune macht.
Dann ist das Gewährleistung und sie muss die Augenbrauen nochmals machen.
Oder wenn ein Tätowierer etwas anderes tätowiert als vereinbart, dann muss er es auch
auf seine Kosten neu machen.
Kein Schaden wäre, wenn eine Person beim Masseur aufsteht und dabei von der Liege fällt,
hier trifft den Masseur keine Schuld.
Beispiel für einen Sachschaden:
- Eine Kosmetikerin verschmutzt die Kleidung des Kunden.
Kein Sachschaden liegt vor, wenn die Arbeitswerkzeuge in einem Studio z.B. wegen
Alterung kaputt gehen.
Vermögensschaden
- Wenn eine mobile Fußpflegerin jemanden die Ausfahrt verparkt und somit z.B. der
Rechtsanwalt nicht zum Kunden fahren kann und dadurch kein Geld verdient.
Bei versicherungstechnischen Detailfragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuerin Margit Aigelsreiter - 0664/523 1487, margit.aigelsreiter@versfinanz.at - gerne zur Verfügung.