Zum Inhalt springen
Lachende ältere Person mit Brillen sitzt in Rollstuhl und hält Tasse in der Hand, im Vordergrund verschwommen weitere Person mit Tasse
© David L/peopleimages.com | stock.adobe.com
Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung

Das Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 397/2015 in 11 Sprachen

Lesedauer: 1 Minute

Die nachfolgende Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Organisation von Personenbetreuung (§ 161 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, in der jeweils geltenden Fassung) ausüben. 

Durch Klick auf den Link öffnet sich das Bundesgesetzblatt in der jeweiligen Sprache:

Stand: 21.12.2015

Weitere interessante Artikel
  • In der linken Bildhälfte ist die Rückenansicht einer Person mit kurzen, grauen Haaren. Rechts neben der Person steht eine andere Person, die der anderen Person die linke Hand auf den Rücken legt, sie anblickt und ein grünliches Oberteil trägt.
    Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung
    Weiterlesen
  • Topshot der Hände einer Person, die mit einem Kugelschreiber in ein Notizbuch schreibt. Vor ihr ist ein Laptop auf einem braunen Holztisch aufgeklappt. Man sieht grafische Symbole von  Personen, Notizen und einem Parlament. Neben ihr  steht eine Waage.
    Musterverträge und Beilagen für Personenbetreuung
    Weiterlesen
  • Lächelnde Person im Gespräch mit anderer Person im Ausschnitt
    Zugangsverordnung für Lebens- und Sozialberatung
    Weiterlesen