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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

April: Notfallhilfe

Fall des Monats

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31.03.2026

Ein besonders tragischer Fall hat im vergangenen Monat die Fachgruppe beschäftigt:

Ein 43-jähriger Arbeitnehmer verstarb ihm Rahmen seiner Dienstverrichtung. Er hinterlässt eine Ehefrau sowie zwei unterhaltsberechtigte Kinder, die in der Slowakei leben.

Gerade in solchen Ausnahmesituationen ist es ein zentrales Anliegen der Interessenvertretung, rasch, unbürokratisch und wirksam Hilfe zu leisten.

Die sogenannte „Notfallhilfe“ dient dazu, verunglückten Unternehmern, welche Fachgruppenmitglied in der Sparte Transport und Verkehr sind, sowie deren verunglückten Dienstnehmern (mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten Personen) bzw. deren Angehörigen möglichst rasch und unbürokratisch finanziellen Unterstützung zu geben. Die Höhe der Unterstützung ist vom Familienstand bzw. von der Anzahl der Kinder abhängig.

Auch wenn kein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht, zeigt dieser Fall deutlich die soziale Verantwortung der Fachgruppe. Ziel ist es, in besonders belastenden Situationen schnell und pragmatisch zu unterstützen und damit zumindest einen kleinen Beitrag zur finanziellen Entlastung der betroffenen Familien zu leisten.

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