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Ein gelb leuchtendes Taxischild auf einem Fahrzeug bei Nacht
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Februar: Nach Verkehrsunfall: WKNÖ hilft bei Stillstand trotz klarer Schuldfrage

Fall des Monats

Lesedauer: 1 Minute

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11.02.2026

Monatelange Verzögerung trotz eindeutiger Haftung 

Ein niederösterreichischer Taxiunternehmer wandte sich an die Wirtschaftskammer NÖ, nachdem die Abwicklung eines Verkehrsunfalls über Monate hinweg ins Stocken geraten war, trotz eindeutiger Verschuldenslage.

Bereits vor längerer Zeit kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem Taxifahrzeug. Die Schuldfrage war von Beginn an eindeutig geklärt und wurde von der gegnerischen Partei auch nie bestritten. Der Schadensfall wurde ordnungsgemäß bei der gegnerischen Versicherung angelegt, dennoch gestaltete sich die weitere Abwicklung äußerst schleppend. Sowohl der Taxiunternehmer selbst als auch die zuständige Werkstatt versuchten mehrfach, den Prozess voranzubringen, leider ohne Erfolg.

Die Versicherung begründete die Verzögerung damit, dass ihr Versicherungsnehmer für eine Stellungnahme nicht erreichbar sei. Aus Sicht des Unternehmers war diese Argumentation nicht nachvollziehbar, da die Haftungsfrage unstrittig war und laufende Kosten durch den Stillstand des Fahrzeugs entstanden.

Zusätzlich spitzte sich die Situation weiter zu: Für das beschädigte Fahrzeug war bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, wobei die Reparatur ausdrücklich vereinbart war. Durch die ausstehende Freigabe der Reparatur drohte nun auch der Fahrzeugverkauf zu scheitern.

Rasche Lösung durch Intervention der Wirtschaftskammer NÖ

Nach der Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftskammer NÖ wurde der Fall über den Versicherungsverband Österreich (VVO) eingebracht. Diese Intervention zeigte rasch Wirkung: Innerhalb kurzer Zeit wurde die Reparaturfreigabe durch die gegnerische Versicherung erteilt. Die Werkstatt konnte mit der Instandsetzung beginnen und der geplante Fahrzeugverkauf war nicht länger gefährdet.

Fazit: Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine starke Interessensvertretung ist, besonders wenn Mitgliedsbetriebe trotz klarer Rechtslage in administrativen Verfahren feststecken. Durch gezielte Intervention konnte eine sachliche und rasche Lösung im Sinne des Unternehmers erreicht werden. 

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