Erleichterungen für Public Viewings
Österreich/Niederösterreich
Lesedauer: 1 Minute
Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden.
Erneut versuchen
0:00
0:00
20.05.2026
Novelle der Gewerbeordnung
Mit einer kurzfristigen Novelle der Gewerbeordnung wurde die Bestimmung zur Anzeige- und Genehmigungsfreiheit von Public Viewings angepasst. Nunmehr ist bis zu einer Dauer von 6 Wochen (bisher 4 Wochen) keine Änderung der Betriebsanlagengenehmigung notwendig.
BundesgesetzblattErleichterung im NÖ Veranstaltungsgesetz
Auch im NÖ Veranstaltungsgesetz wurde die Erleichterung umgesetzt, so dass auch nach dem Veranstaltungsgesetz für Public Viewings in genehmigten Betriebsanlagen eine Veranstaltungsmeldung bis zu einer Dauer von 6 Wochen nicht mehr notwendig ist.
Landesgesetzblatt