Zum Inhalt springen
Rückenansicht von vier Personen, die in einem Raum stehen und jeweils eine Faust in die Luft strecken. Eine der Personen hält ein Glas. Im Hintergrund hängt ein Fernseher, auf dem ein Fußballfeld ist
© Nomad_Soul | stock.adobe.com

Erleichterungen für Public Viewings

Österreich/Niederösterreich

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
20.05.2026

Novelle der Gewerbeordnung 

Mit einer kurzfristigen Novelle der Gewerbeordnung wurde die Bestimmung zur Anzeige- und Genehmigungsfreiheit von Public Viewings angepasst. Nunmehr ist bis zu einer Dauer von 6 Wochen (bisher 4 Wochen) keine Änderung der Betriebsanlagengenehmigung notwendig.

Bundesgesetzblatt

Erleichterung im  NÖ Veranstaltungsgesetz

Auch im NÖ Veranstaltungsgesetz wurde die Erleichterung umgesetzt, so dass auch nach dem Veranstaltungsgesetz für Public Viewings in genehmigten Betriebsanlagen eine Veranstaltungsmeldung bis zu einer Dauer von 6 Wochen nicht mehr notwendig ist.

Landesgesetzblatt
Weitere interessante Artikel
  • Schienen im Sonnenuntergang.
    Digitale Plattform zur Abfrage von Angeboten für Abfalltransporte im Schienengüterverkehr
    Weiterlesen
  • Zwei Personen in weißen Kitteln, mit Mundnasenschutz, Schutzbrillen und Haarnetzen stehen einander gegenüber; eine Person hält Glasgefäß mit gelblicher Flüssigkeit hoch, auf das beide Personen blicken, die andere Person hält Clipboard in Händen
    Nachschau: Webinar zum Thema Chemikalienrecht
    Weiterlesen