Brunnenmeister

Selbständigkeit

Informationen für den Brunnen- und Grundbau

Lesedauer: 1 Minute

Selbständige Tätigkeit als Brunnenmeister/in

Der Brunnenmeister ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Brunnenmeisters zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung

  • Konsolidierte Fassung: 
    Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen.
  • Stammfassung:
    Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004
  • Änderungen:
    Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015 

Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: 10.02.2023