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Bauhilfsgewerbe, Bundesinnung

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung für das Bauhilfsbewerbe

Informationen zur Gefahrenbeurteilung

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Stand: 06.03.2017

Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten daher Arbeitgeber/innen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen.

Auf unserer Homepage Gefahrenbeurteilung finden Sie Unterstützung zur betrieblichen Umsetzung.