WKÖ-Geräte-Retter-Prämie ist Beispiel für gelebte Kreislaufwirtschaft
Nachfolgemodell für Reparaturbonus – Registrierung für Partnerbetriebe ist gestartet - zeigt Kompetenz auf, schont Umwelt und Geldbörsen
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Ob Kaffeeautomat oder Computer-Monitor, Hörapparat oder Waschmaschine, Klimagerät oder Fernsehgerät: Ab 12. Jänner 2026 können Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich die "Geräte-Retter-Prämie", das Nachfolgemodell des Reparaturbonus, in Anspruch nehmen – und zwar für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten.
Schon ab Mittwoch, 10. Dezember 2025 ist die Registrierung von Partnerbetrieben gestartet.
Bundesinnungsmeister Christian Bräuer zeigt sich positiv über die neue Förderung: "Wir hoffen, dass möglichst viele Betriebe sich rasch registrieren, damit sie gefunden werden und von der Prämie profitieren können. Die Geräte-Retter-Prämie ist ein Gewinn für die Umwelt, die Bevölkerung und für die Wirtschaft. Unsere Betriebe können damit ihre Reparatur-Kompetenz einbringen und unter Beweis stellen - das stärkt die Kreislaufwirtschaft und den eigenen Betrieb zugleich."
Schub für die Kreislaufwirtschaft
"Die Geräte-Retter-Prämie ist ein Beispiel, wie Kreislaufwirtschaft in der Praxis gelebt werden kann. Wie der Vintage-Trend zeigt, ist das Thema Nachhaltigkeit in den Köpfen vieler junger Menschen angekommen. Oft verlängert der Austausch eines kleinen, günstigen Bauteils die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten um viele Jahre", sagt Ing. Martin Karall, Koordinator für den Reparaturbonus. "Nach dem Motto: ‚Kleine Ursache, große Wirkung‘ werden Ressourcen geschont und Müll vermieden. Und nebenbei wird Bewusstsein für den Wert von Reparaturleistungen geschaffen."
Der Fördersatz beträgt wie bisher höchstens 50 Prozent der Bruttokosten. Unverändert bleibt auch, dass Kostenvoranschläge weiterhin mit bis zu 30 Euro gefördert werden können. Neu ist: Die maximale Förderhöhe wurde von 200 Euro auf 130 Euro reduziert.
In der Neuauflage fokussiert die Prämie zudem speziell auf die Reparatur von Geräten aus dem alltäglichen Haushaltsgebrauch.
Außerdem wird die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt. Nicht mehr umfasst sind unter anderem Fahrräder, E-Bikes, Mobiltelefone sowie Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder oder reine Unterhaltungsgeräte wie Karaokeanlagen.
So funktioniert es
Damit Privatpersonen die Prämie in Anspruch nehmen können, erstellen sie vorab einen Bon über die Webseite www.geräte-retter-prämie.at. Bei einem der beteiligten Partnerbetriebe wird der gesamte Rechnungsbetrieb bezahlt und der Bon eingelöst. Der entsprechende Förderbetrag wird daraufhin auf das Konto der Privatperson überwiesen.
→ Die wichtigsten Infos zur Geräte-Retter-Prämie auf einen Blick