Fahrzeugtechnik, Bundesinnung
Durchführung von Abschleppfahrten
Anwendung der Handwerkerregelung auf Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten
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Stand: 27.11.2018
Der Erlass Anwendung der Handwerkerregelung auf Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten, die Abschleppfahrten durchführen wird hinsichtlich des Punktes 2.1 „Fahrer von Abschleppdiensten“ betreffend die Durchführung von Abschleppfahrten durch Werkstattmitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit zu Reparatur- und Wartungszwecken (Seite 7) aufgehoben.
Die Rechtsmeinung wird von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nicht weiter aufrecht erhalten.